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Ländliche Förderung im Vogtlandkreis: Förderjahr 2022 erfolgreich zu Ende gegangen

Datum: 21.12.2022

Mit sieben durch den Vogtlandkreis bewilligten Projekten im Bereich der Dorfentwicklung geht ein erfolgreiches Förderjahr 2022 zu Ende. Dem Voraus ging ein Aufruf des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung unter der Überschrift „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ vom März dieses Jahres. Insgesamt 14 Gemeinden hatten sich mit verschiedenen Projekten beteiligt, sieben haben den Zuschlag erhalten. Die endgültige Auswahl wurde in den beiden LEADER-Regionen des Vogtlandkreises getroffen.

Von den durch das Sachgebiet Ländliche Förderung des Landratsamtes Vogtlandkreis bewilligten Projekten werden insgesamt sechs aus dem Budget der Lokalen Aktionsgruppen (LAG) Vogtland und Falkenstein – Sagenhaftes Vogtland gefördert, ein weiteres Vorhaben kam zuständigkeitshalber aus der LEADER-Region Westerzgebirge. Der Fördersatz für den Aufruf „Vitale Dorfkerne und Ortszentren“ beträgt maximal 75%, mit einer Förderobergrenze von 450.000 Euro. Insgesamt waren Mittel in Höhe von ca. 1,75 Mio. Euro im Bereich der LAG Vogtland und der LAG Falkenstein – Sagenhaftes Vogtland verfügbar.

Die Vorhaben im Überblick:

1) Heinsdorfergrund: Sanierung des Sanitärgebäudes am Mühlteich, Trockenlegung und Terrassenneubau

  • Realisierung bis Mai 2024
  • Zuwendung: ca. 140.000 Euro
  • Gesamtkosten: ca. 186.000 Euro

2) Bad Brambach: Gewinnung von Bürgerräumen für Vereinsnutzung sowie dorfgemeinschaftliche Interessen

  • Realisierung bis Ende 2024
  • Zuwendung 450.000 Euro
  • Gesamtkosten: ca. 600.000 Euro

3) Werda/OT Kottengrün: Teilsanierung der sanitären Anlage im Freibad Kottengrün

  • Realisierung bis September 2023
  • Zuwendung: ca. 22.000 Euro
  • Gesamtkosten: ca. 30.000 Euro

4) Ellefeld: Multifunktionaler Bürgersaal H34

  • Realisierung bis Ende 2024
  • Zuwendung: 450.000 Euro
  • Gesamtkosten: ca. 1 Mio. Euro

5) Weischlitz: Barrierefreier Umbau der Sanitäranlagen, Erneuerung der Elektroanlagen sowie Neuordnung der Parkplatzflächen der Vereinssport- und Veranstaltungshalle

  • Realisierung bis Ende 2023
  • Zuwendung: ca. 400.000 Euro
  • Gesamtkosten: ca. 540.000 Euro

6) Lengenfeld: Ausbau des Dorfplatzes im Ortsteil Pechtelsgrün

  • Realisierung bis Februar 2024
  • Zuwendung: ca. 210.000 Euro
  • Gesamtkosten: ca. 630.000 Euro

Bei dem Vorhaben, gefördert aus dem Budget der LEADER-Region Westerzgebirge, handelt es sich um die Sanierung des Altbaus der KITA Steinbergwichtel in Rothenkirchen in der Gemeinde Steinberg.

  • Realisierung bis Ende 2023
  • Zuwendung: ca. 165.000 Euro
  • Gesamtkosten: ca. 220.000 Euro

Der inzwischen 7. Aufruf des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zum Förderprogramm für „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ richtete sich ausschließlich an Kommunen.

Insgesamt waren für das Jahr 2022 im Freistaat Sachsen laut Ministerium Fördermittel in Höhe von 25 Mio. Euro zur Bewilligung verfügbar.

Ziel ist es, den ländlichen Raum lebenswert zu halten und diesen für junge Familien attraktiver zu gestalten. Zugleich zielt das Förderprogramm darauf ab, auch den älteren Generationen ein generationsübergreifendes Leben zu sichern und Impulse für die Innenentwicklung der Dorfzentren zu geben. Es flankiert die Umsetzung der regionalen LEADER-Entwicklungsstrategien im baulichen Innenbereich der Dörfer und kleinstädtischen Zentren.

Landrat Thomas Hennig:
„Gerade bei uns im ländlichen Raum kommt es darauf an, dass wir unsere Dorfkerne und Ortszentren erhalten und attraktiv gestalten – und das für alle Generationen. Ich freue mich, dass auch 2022 wieder viele Gemeinden dem Aufruf gefolgt sind und sich um Fördermittel beworben haben. Es handelt sich um tolle Projekte, die in den nächsten Jahren fertiggestellt werden sollen. Mit Optimismus schaue ich ins Jahr 2023 und hoffe, dass es durch das Ministerium eine Neuauflage gibt. Ich kann nur alle ermutigen: Macht mit!“.

Informationen Zum Förderprogramm:

Zur Stärkung der Ortszentren werden gefördert:

  1. Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden zur Erhaltung oder Schaffung von Gemeinschaftseinrichtungen sowie öffentlichen Einrichtungen einschließlich notwendiger Radonsanierungen und deren Freianlagen,
  2. Errichtung und Umbau von Gebäuden und baulichen Anlagen zur Schaffung, Verbesserung und Sicherung von Schulen, Horten und Kitas einschließlich Radonsanierungen,
  3. Baumaßnahmen zur Schaffung, Verbesserung und Erhaltung von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen sowie zur Verbesserung und Erhaltung bestehender Freibäder,
  4. Gestaltung von dörflichen Plätzen und Freiflächen,
  5. Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, Entsiegelung brach gefallener Flächen einschließlich Kleingartenanlagen im Innen- und Außenbereich.

Zur Sicherung, Schaffung und Verbesserung der Grundversorgung der Bevölkerung werden gefördert:


  6. Errichtung oder Umbau von Gebäuden und baulichen Anlagen für medizinische Einrichtungen.