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Landkreis und Gemeinde bauen für 2 Millionen Euro Kreisstraße aus

In Neumark werden  die Alte Reichenbacher, Werdauer und Zwickauer Straße ausgebaut

Auf der jüngsten Kreistagssitzung gaben die Abgeordneten „Grünes Licht“ für den grundhaften Ausbau der K 7818 in Neumark - Alte Reichenbacher, Werdauer und Zwickauer Straße.

Das Bauvorhaben ist eine Gemeinschaftsmaßnahme des Vogtlandkreises und der Gemeinde Neumark, an der sich auch der ZWAV (Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland) und die Mitnetz Strom GmbH beteiligen. Voraussichtlicher Baubeginn ist am 18. März.

Gebaut werden die Alte Reichenbacher und die Werdauer Straße vom Ortszentrum bis zur Zufahrt in Richtung Kindergarten auf einer Länge von 685 m, außerdem die Zwickauer Straße ab dem Knotenpunkt auf einer Länge von 124 m. Es erfolgen ein grundhafter Ausbau und die Neugestaltung der Fahrbahn, Gehwege und Parkstellflächen. Der derzeitige Zustand ist durch massive Schäden gekennzeichnet.

Gebaut wird unter Vollsperrung in mehreren Bauabschnitten. In diesem Jahr wird die Werdauer Straße vom Abzweig Zwickauer Straße bis zum Ausbauende gebaut, vor der Zufahrt in Richtung Kindergarten. Im nächsten Jahr folgt dann die Alte Reichenbacher Straße ab dem Neumarker Bach und Zwickauer Straße bis zum Ausbauende vor dem Abzweig Dr.-Wilhelm-Külz-Straße. Die Fertigstellung ist für Ende Oktober 2020 geplant.

Der überörtliche Verkehr wird für die gesamte Bauzeit in beiden Richtungen über die B 173 und S 289 (Neue Poststraße)  umgeleitet. Der Anlieger- und Lieferverkehr soll während der gesamten Bauzeit weitestgehend aufrechterhalten bleiben. Die Zugänglichkeit für Rettungsfahrzeuge wird gewährleistet.

Der Zuschlag wurde der Firma Hoch- und Tiefbau Reichenbach GmbH erteilt. Die Planung und Bauüberwachung wird vom Ingenieurbüro Bräunel aus Plauen wahrgenommen.

Die Gesamtbaukosten der Maßnahme werden voraussichtlich zirka 2,1 Millionen Euro betragen. Diese Baumaßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.