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Gespräch des Landrates mit Vermietern und Mietern am 16. Mai in den Räumen des Landratsamtes

Sperrmüll soll wieder in die Grundgebühr / keine Einigung Grundstück oder Haushalt

Der Einladung des Landrates folgten knapp die Hälfte der angeschriebenen Vertreter von Vermietern und Mietern. Durch Landrat Rolf Keil wurde den Anwesenden erläutert, warum der Beschluss zur Abfallwirtschaftssatzung dringend erforderlich ist und dass der Entwurf der Verwaltung für die Bürger des Landkreises den besten Kompromiss darstellt.

Durch den Abfallwirtschaftsausschussvorsitzenden Enrico Bräunig, der auch an der Beratung teilnahm, wurde ausführlich dargestellt, dass der jetzige Sach- und Rechtsstand in einer breiten Diskussion, auch im Kreistag, seit über einem Jahr bereits dargelegt und diskutiert wurde. Auf Grundlage des Kreistagsbeschlusses im Dezember 2016 wurde durch die Verwaltung der vorliegende Satzungsentwurf erarbeitet, welcher auch aus seiner Sicht die bestmögliche Lösung darstellt.

Im Rahmen der Diskussion konnten Bedenken der Vermieter ausgeräumt werden, die befürchten, dass bei der Behälteraufstellung sich einschneidende Veränderungen ergeben werden. Zu beachten ist jedoch, dass die Einführung der Biotonne zu zusätzlichen Abfalltonnen führen wird.

Durch den Landrat aber auch den Ausschussvorsitzenden wurde erklärt, dass man den Anregungen aus der letzten Kreistagsdiskussion folgen werde und der Sperrmüll wieder als Kosten mit in der Grundgebühr Berücksichtigung finden wird.

Hinsichtlich der Frage grundstücksbezogene oder haushaltsbezogene Veranlagung konnte trotz längerer Diskussion keine Übereinstimmung hergestellt werden, insbesondere die Frage „Was ist eine Nutzungseinheit?“ muss bei der Erarbeitung der Gebührensatzung genau definiert werden.

Abschließend sicherte der Landrat zu, dass bei der anstehenden Diskussion zur Abfallgebührensatzung möglichst frühzeitig die Gremien aber auch soweit dies rechtlich möglich ist, die Öffentlichkeit mit einbezogen werden soll.