Inhalt

Meldefrist für Besitzer älterer Photovoltaikanlagen & Co. läuft ab

Datum: 27.01.2021

Der Energiebeauftragte des Vogtlandkreises, Uwe Hergert informiert:

Besitzer älterer Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Blockheizkraftwerke oder Notstromaggregate sollten den Eintrag ins Marktstammdatenregister (MaStR*) bis zum 31. Januar 2021 nicht verpassen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin.

Wichtig: Säumige Besitzer dieser Anlagen riskieren Bußgelder und den Verlust der Einspeisevergütung! Die Registrierungspflicht gilt demnach für alle ortsfesten Anlagen zur Stromerzeugung und Batteriespeicher, die an das Stromnetz angeschlossen sind. Darunter fallen auch ortsfeste kleine Balkon-Solargeräte. Einschränkung: Elektroautos und Ladesäulen erzeugen keinen Strom und müssen folglich nicht gemeldet werden.

Unterdessen ist die Verbraucherzentrale Sachsen auch während des Corona-Lockdowns verlässlicher Ansprechpartner – für Fragen in Sachen Heizungstausch, Sanierung, Fördermittel und weitere Energiethemen, erreichbar über:

Nähere Informationen und weitere Energiethemen finden Interessierte auch auf der Klimaschutzseite des Vogtlandkreises: www.energieleitstelle-vogtland.de.

*) Das MaStR ist ein amtliches Register des Strom- und Gasmarktes und ist seit 2019 für alle stromerzeugenden Anlagen online.