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Neue Allgemeinverfügung zum Coronavirus - zukünftig reicht professioneller Antigentest

Datum: 02.09.2022

Ab dem 5. September 2022 tritt für den Vogtlandkreis eine neue Allgemeinverfügung zur Absonderung von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen in Kraft und gilt bis einschließlich 02. Oktober 2022.
Zur Bestätigung einer Corona-Infektion reicht zukünftig ein professionell erfolgter Antigentest (gemäß §22a IfSG).

Ein PCR-Test ist jedoch weiterhin für den Genesenen-Nachweis verpflichtend, dieser bleibt auch weiterhin kostenlos.

Aus wichtigen Gründen kann nach einem positiven Selbsttest auch auf eine Bestätigung verzichtet werden, etwa bei Krankschreibung durch einen Arzt wegen Covid-19-Verdachts und -Diagnose, wenn die nächste Teststelle zu weit weg ist oder Betroffene körperlich eingeschränkt sind.

Die Dauer der Absonderung positiv getesteter Personen liegt weiter bei fünf Tagen, wenn in den letzten 48 Stunden keine Symptome auftraten. Entscheiden für den Absonderungsbeginn ist entweder der Testtag oder der Symptombeginn. Ist der Test am Tag 5 positiv, oder der Betroffene ist weiterhin stark symptomatisch verlängert sie sich, bis 48 Stunden – längstens bis zum zehnten Tag.

Am Ende ist wie bisher kein Testnachweis erforderlich. Nur Menschen, die in der Pflege oder medizinischen Versorgung tätig sind, brauchen einen negativen Testnachweis, wenn sie innerhalb von zehn Tagen nach Beginn der Absonderung wieder arbeiten wollen.
Zu finden ist die Allgemeinverfügung unter www.vogtlandkreis.de/AmtsblattVogtlandkreis2022