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Pappen und Kartonagen dürfen ab 2021 nicht mehr neben den Papiertonnen bereitgelegt werden

Datum: 04.12.2020

Im Zuge des stetig wachsenden Onlinehandels steigt auch die Anzahl der Verpackungsabfälle aus Pappen und Kartonagen, die in Haushalten und Gewerben anfallen.

Bisher konnten größere Kartonagen und Pappen am Leerungstag mit neben der Papiertonne bereitgelegt werden. Jedoch wirkt sich die Zunahme an Verpackungsabfällen aus Pappe und Papier nun so sehr auf die kommunale Abfallentsorgung aus, dass teils erhebliche Mengen neben den Papiertonnen bereitgestellt werden. Oftmals, obwohl die Abfälle durch Zerkleinern oder Falten noch Platz in den Behältern hätten.

Dies führt zu einem deutlichen höheren Zeit-und Kraftaufwand für die Entsorgungsmitarbeiter, gleichzeitig erschwert es die Tourenplanung und bringt auch arbeitsschutzrechtliche Probleme mit sich. Das ständige Bücken und Anheben der zusätzlichen Papierabfälle stellt eine körperliche Dauerbelastung dar.

Wind und Regen erschweren zudem das Aufsammeln und führen dazu, dass die Qualität der Papierabfälle nachlässt und die Erlöse durch Verwertung sinken. Das wirkt sich negativ auf die Gestaltung der Abfallgebühren aus.

Aus den genannten Gründen können ab dem 1. Januar 2021 keine neben den Papiertonnen stehenden Abfälle mehr mitgenommen werden. 

Größere Pappen und Kartonagen müssen vor dem Einwerfen in die Papiertonne zerkleinert werden. So kann das vorhandene Behältervolumen besser ausgenutzt werden.

Sollten einmal mehr Papierabfälle im Haushalt anfallen, können diese auch ohne zusätzliche Gebühren an einem der kommunalen Wertstoffhöfe in Falkenstein, Oelsnitz, Plauen oder Schneidenbach abgegeben werden.

Reichen die vorhandenen Papiertonnen auf Dauer jedoch nicht aus, sollten die Grundstückseigentümer beim Amt für Abfallwirtschaft einen größeren oder zusätzlichen Behälter bestellen: Landratsamt Vogtlandkreis, Amt für Abfallwirtschaft, Postfach 10 03 08, 08507 Plauen oder per E-Mail an: awi@vogtlandkreis.de