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Afrikanische Schweinepest – Weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Sachsen und neue Regelungen für die Jagdausübungsberechtigten im Vogtlandkreis

Datum: 10.11.2021

Vor über einem Jahr wurde in Sachsen erstmals das Virus der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Görlitz bei einem Wildschwein festgestellt.

Nun wurde am 13. Oktober 2021 im Landkreis Meißen nahe der Autobahn A 13 nordöstlich von Radeburg bei einem gesund erlegten Wildschwein das Virus der Afrikanischen Schweinepest nachgewiesen.

Damit gibt es in Sachsen einen neuen Infektionsherd und die Bekämpfungsmaßnahmen wurden entsprechend angepasst und auf weitere Landkreise erweitert.

Aus diesem Grund wurde mit Allgemeinverfügung vom 02.11.2021 die Allgemeinverfügung vom 20. Oktober 2020 zur Anzeigepflicht und Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten nochmals geändert.

Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Ausweitung des Pflichtmonitorings auf alle im Freistaat Sachsen erlegten Wildschweine. Von allen gesund erlegten Wildschweinen müssen Blutproben (je ein graues und rotes Blutröhrchen) durch den Jagdausübungsberechtigten genommen und dem LÜVA übergeben werden. Das dafür benötigte Probenmaterial und den Untersuchungsantrag erhalten Sie im Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Vogtlandkreis.

Höhe der Aufwandsentschädigung je Wildschwein: 20,00 €

Das Inverkehrbringen des Wildbrets von gesund erlegten Wildschweinen soll erst nach Vorlage des negativen virologischen Untersuchungsbefundes erfolgen. Die Befundmitteilung erfolgt zukünftig tagaktuell über die Homepage des Landratsamtes Vogtlandkreis, unter der Rubrik, wo auch die Ergebnisse der Trichinenuntersuchung veröffentlicht werden.

  • Die Regelungen zur Beprobung von Unfallwild, Fallwild und krank erlegten Wildschweinen bleiben weiterhin bestehen. Diese Wildschweine müssen zwingend vom Finder / Jagdausübungsberechtigten dem LÜVA gemeldet werden. Die Jagdausübungsberechtigen haben nach ihren Möglichkeiten bei der Bergung und Beprobung mitzuwirken

Höhe der Aufwandsentschädigung:

Für die Anzeige von Indikatortieren (Fallwild, Unfallwild, krank erlegtes Schwarzwild) im Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Vogtlandkreis: 30,00 €

Für die Unterstützung des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt bei der Bergung, des Transportes und der Beprobung: 30,00 €