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Wäldersperrung wird aufgehoben

Das Landratsamt des Vogtlandkreises hat am 11.01.2019 als untere Forstpolizeibehörde mit sofortiger Wirkung eine Allgemeinverfügung zur Sperrung des Waldes auf Grund akuter Schneebruchgefahr erlassen.

Diese Allgemeinverfügung galt in den nachfolgend genannten Gemarkungen folgender Städte und Gemeinden des Vogtlandkreises: Schöneck, Klingenthal mit Brunndöbra, Steindöbra und Mühlleithen, Muldenhammer mit Tannenbergsthal, Morgenröthe- Rautenkranz, Hammerbrücke und Friedrichsgrün, Grünbach mit Muldenberg  und Markneukirchen mit Erlbach, Landwüst, Gopplasgrün, Wernitzgrün und Wohlhausen.

In diesen Gemarkungen war das Betreten sämtlicher Waldflächen und sämtlicher nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Wege in den Wäldern auf Grund des anhaltenden Schneedrucks auf den Waldbäumen und der daraus resultierenden unmittelbar akuten Gefahr mit drohendem Schadenseintritt wegen herabstürzender sowie gebrochener Baumkronen jedermann untersagt.

Diese Allgemeinverfügung wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.