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Wegen Geflügelpest*: Einschränkung bei der Durchführung von Geflügelmärkten im Vogtlandkreis

Datum: 10.01.2023

aktualisierten Risikobewertung durch das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Vogtlandkreises wird die Durchführung von Geflügelmärkten in der Region eingeschränkt.

Dies betrifft zunächst den Kleintiermarkt in der APROHA-Halle nahe Droßdorf an den folgenden Sonntagen (15.01.23, 22.01.23 und 29.01.23). Wie sich mit dem Kleintierzüchterverein Droßdorf/Juchhöh verständigt wurde, ist eine Teilnahme von Geflügel (Hühnern, Truthühnern, Wachteln, Enten, Gänsen) nicht gestattet. Tauben, Ziervögel, Kaninchen und andere Klein- und Heimtiere können auf dem Markt angeboten werden.

In seiner Risikoanalyse unterscheidet das LÜVA Vogtlandkreis zwischen Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten. Bei Märkten sind der teilnehmende Personenkreis und damit der Einzugsbereich der Herkunftsbestände nicht festgelegt und damit nicht kalkulierbar. Das erhöht das Risiko.

Hinzu kommt, dass es in der letzten Woche Geflügelpestausbrüche in benachbarten Regionen gab.

  • 06.01.2023: Landkreis Tirschenreuth (Stadt Waldsassen), private Hühnerhaltung
  • 03.01.2023: Tschechien, Verwaltungsbezirk Plzen, Brod nad Tichou; hier mussten 220 000 Legehennen gekeult werden

Einbezogen wurde die Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Instituts zur Geflügelpest vom 09.12.2022. Hiernach ist derzeit von einem hohen Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Haltungen bzw. durch Veranstaltungen mit Tieren innerhalb Deutschlands auszugehen.

In Sachsen haben die zuständigen LÜVA die Möglichkeit, die Lage mit Augenmaß und differenziert zu betrachten. Davon macht das LÜVA Vogtlandkreis Gebrauch und entscheidet über die Durchführung dieser Märkte in Absprache mit den Organisatoren.
Zu den geplanten Märkten in Brockau (05.02.23, 12.02.23) und Irfersgrün (26.02.23, 05.03.23) soll zeitnah entschieden werden.

*Geflügelpest: Hochpathogene aviäre Influenza