Ökologische Aufwertung von Flächen (Kompensationsmaßnahmen), Nutzung von Ökokontomaßnahmen (Kauf von Ökopunkten)
Allgemeine Informationen
Handel mit Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft nach § 10, 11 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG)
Haben Sie als Investor wegen Eingriffen in Natur und Landschaft für Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu sorgen, können Sie in Sachsen bereits vorgezogen umgesetzte Ökokontomaßnahmen zur Anrechnung bringen. Geeignete Ökokontomaßnahmen führen die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im Kompensationsflächenkataster.
Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft hat die Ökoflächenagentur Sachsen beim Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM) beauftragt, ein Angebot an geeigneten Maßnahmeflächen sowie vorgezogen umgesetzten Ökokontomaßnahmen zu schaffen. Dieses Angebot steht privaten wie öffentlichen Vorhabensträgern zur Verfügung.
Die Exposés zu Ökokontomaßnahmen veröffentlicht der Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM) im Internet. Die Nutzung einer Ökokontomaßnahme als Kompensation eines Eingriffs setzt den Abschluss eines Vertrages zum Kauf von Ökopunkten zwischen dem Eingreifer und dem ZFM voraus. Die Zuordnung der Ökokontomaßnahme als Kompensation erfolgt im Rahmen der Genehmigung des Eingriffs.
Verfahrensablauf
Anfragen zur Nutzung von Ökokontomaßnahmen stellen Sie direkt an die Ökoflächenagentur Sachsen oder an die zuständige Untere Naturschutzbehörde.
Zur Verfügung stehende Ökokontomaßnahmen der Ökoflächenagentur Sachsen sowie Ansprechpartner finden Sie auf den Internetseiten des Staatsbetriebes ZFM Sachsen. Die Ökoflächenagentur Sachsen unterbreitet Ihnen ein unverbindliches Angebot zur Nutzung einer Ökokontomaßnahme und stimmt den weiteren Verfahrensablauf mit Ihnen ab.
Erforderliche Unterlagen
Festlegungen oder Vorabstimmungen zu Umfang und Art von Kompensationsverpflichtungen. Angaben zum Vorhaben und zum Vorhabensträger.
Fristen
je nach Stand des baurechtlichen Verfahrens
Kosten (Gebühren)
Maßnahme abhängiges Entgelt
Hinweise (Besonderheiten)
Mit dem Erwerb von Ansprüchen aus dem Ökokonto-Angebot sind mit der Zahlung des Entgeltes alle Herstellungs-, Pflege- und Sicherungskosten abgegolten.
- Die Maßnahmen sind rechtlich gesichert und beinhalten die langfristige Pflege und Erfolgskontrolle
- Die Maßnahmen wurden nach §2 SächsÖKoVO von den zuständigen Unteren Naturschutzbehörden als geeignete Kompensationsmaßnahmen anerkannt.
Rechtsgrundlage
- § 1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über das Ökokonto und das Kompensationsflächenkataster (Sächsische Ökokonto-Verordnung - SächsÖKoVO) ? Eignung von Flächen und Maßnahmen
- § 5 SächsÖKoVO ? Anerkennung und Anrechnung von Ansprüchen
- § 7 SächsÖKoVO ? Handel mit Ansprüchen auf Anrechnung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern, Redaktion Amt24 .14.02.2018
Zuständige Stelle
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
(keine Ortsauswahl erforderlich)
Weiterführende Informationen
- Ökologische Aufwertung von Flächen (Kompensationsmaßnahmen), Zustimmung beantragen (Ökokonto-Maßnahme)
Amt24-Leistungen - Ökokonto-Angebote
Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement Sachsen - Ökokonto, Kompensationsflächenkataster
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Voraussetzungen
Bearbeitungsdauer
1-2 Wochen