Ökologische Aufwertung von Flächen (Kompensationsmaßnahmen) anrechnen lassen (Ökokonto-Punkte gutschreiben)
Allgemeine Informationen
Handel mit Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft nach § 10, 11 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG)
Wenn Sie freiwillige Maßnahmen ergreifen, durch die sich der Zustand von Natur und Landschaft verbessert, oder Sie für solche Kompensationsmaßnahmen Flächen zur Verfügung stellen, können Sie sich Punkte auf einem Ökokonto gutschreiben lassen.
Die Ökopunkte lassen sich als Kompensationsmaßnahme auf spätere Eingriffe (z. B. Bauvorhaben) anrechnen. Die Anrechnung kann für den Ökokonto-Inhaber selbst oder für Dritte erfolgen. Nutzen Dritte diese Möglichkeit, müssen sie dem Inhaber des Ökokontos die benötigten Punkte abkaufen.
Die Nutzung eines Ökokontos hat den Vorteil, dass Vorhabensträger, die selbst nicht über geeignete Flächen verfügen, schnell und unkompliziert und ohne aufwendige Flächensuche die für die Genehmigung ihres Vorhabens notwendigen Kompensationsmaßnahmen nachweisen können. Außerdem können auf diese Weise ökologisch sinnvolle Maßnahmen langfristig an geeignete Stellen gelenkt werden. Zudem wird so der Verbrauch wertvoller, landwirtschaftlicher Nutzflächen für die Anlage von Kompensationsmaßnahmen verringert.
Voraussetzungen
- Die Maßnahme erfolgt freiwillig und ohne jede andere rechtliche Verpflichtung.
- Die Bestätigung der unteren Naturschutzbehörde liegt vor.
Antragsberechtigte
- Landeigentümer
- Landnutzer unter Vorlage der Zustimmung des Eigentümers
Anforderungen
Die Flächen und Maßnahmen stellen eine erhebliche oder nachhaltige Aufwertung dar für
- Funktionen des Naturhaushaltes (Wasser, Boden, Klima, Arten oder Biotope)
- Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes
Verfahrensablauf
Beantragen Sie vor Beginn der Maßnahme zunächst die Bestätigung der unteren Naturschutzbehörde (Landratsamt / in Dresden, Leipzig und Chemnitz die Stadtverwaltung). Sie erhalten darüber einen schriftlichen Bescheid. Ihr Angebot können Sie anschließend auf dem bereitstehenden Formular unverbindlich an die Ökoflächenagentur (zuständige Stelle) richten.
- Die Ökoflächenagentur prüft Ihr Angebot und setzt Sie über den weiteren Ablauf in Kenntnis.
- Ist Ihr Angebot geeignet, wird die Gesamtaufwertung der Maßnahme bilanziert und Ihrem Okopunkte-Konto gutgeschrieben.
- Zum Angebot erstellt die Ökoflächenagentur ein Exposé, das Kaufunteressenten im Internet über die Maßnahme und die Werteinheiten (WE) informiert.
Erforderliche Unterlagen
Flurkartenausschnitt oder sonstige Planunterlagen mit der markierten Fläche (empfohlen)
Fristen
je nach Stand des baurechtlichen Verfahrens
Rechtsgrundlage
- § 1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über das Ökokonto und das Kompensationsflächenkataster (Sächsische Ökokonto-Verordnung - SächsÖKoVO) - Eignung von Flächen und Maßnahmen
- § 5 SächsÖKoVO - Anerkennung und Anrechnung von Ansprüchen
- § 7 SächsÖKoVO - Handel mit Ansprüchen auf Anrechnung
Freigabevermerk
Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM). 15.01.2020
Zuständige Stelle
Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM), Ökoflächen-Agentur
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
(keine Ortsauswahl erforderlich)
Weiterführende Informationen
- Ökokonto-Angebote
Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM) - Ökokonto, Kompensationsflächenkataster
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft