Örtliche Zuständigkeit der Leitstellen in Sachsen
Allgemeine Informationen
Eine Leitstelle ist eine ständig einsatzbereite und erreichbare, örtlich und räumlich zusammengefasste, in der Regel bereichsübergreifende Einrichtung, zur Entgegennahme von Notrufen. Die Leitstelle veranlasst und lenkt die Einsätze des Rettungsdienstes, alarmiert die Feuerwehren und unterstützt deren Einsätze. Des Weiteren ist die Leitstelle zuständig für die Alarmierung der Katastrophenschutzeinheiten.
Voraussetzungen
Indikationen für einen Krankentransport sind unter anderem (aber nicht ausschließlich):
- Patient ist nicht oder eingeschränkt gehfähig und muss getragen werden
- Patient hat einen reduzierten Allgemeinzustand oder leidet an allgemeiner Schwäche
- Patient ist verwirrt oder desorientiert und muss betreut werden
- Patient benötigt akute psychologische Betreuung
- Patient hat eine infektiöse anzeigepflichtige Krankheit
- Patientin hat eine Risikoschwangerschaft
- Patientin steht kurz vor der Geburt
Erforderliche Unterlagen
Keine
Fristen
Keine
Kosten (Gebühren)
Die Kosten für einen Krankentransport sind variabel.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 16.06.2020