Approbation als Arzt / Ärztin beantragen
Allgemeine Informationen
Antrag auf Erteilung der Approbation gemäß § 3 Bundesärzteordnung (BÄO)
Voraussetzung für die ärztliche Berufsausübung ist grundsätzlich der Besitz einer entsprechenden Approbation oder einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs. Die Beantragung erfolgt in Sachsen bei der Landesdirektion.
Voraussetzungen
Sie haben den 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erfolgreich bestanden.
Verfahrensablauf
Stellen Sie Ihren Approbationsantrag schriftlich auf dem vorgeschriebenen Formular.
- Die Behörde bestätigt den Antragseingang und teilt mit, welche Unterlagen möglicherweise noch fehlen.
- Im Fall der positiven Prüfung wird die Approbationsurkunde ausgestellt und Ihnen gegen Empfangsbekenntnis ausgehändigt oder mit der Post zugestellt.
Erforderliche Unterlagen
- kurzgefasster Lebenslauf
- Geburtsurkunde, bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern auch die Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
- Identitätsnachweis
- amtliches Führungszeugnis, das nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf
- Erklärung darüber, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet sind
- Zeugnis über die Ärztliche Prüfung
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Landesdirektion Sachsen. 30.01.2019
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Referat 22
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
(keine Ortsauswahl erforderlich)
Kosten (Gebühren)
keine
Weiterführende Informationen
- Termine der Ärztlichen Prüfungen
- Ausbildung zum Arzt
- Approbationen und Berufserlaubnisse (mit Checklisten)
Sächsisches Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe - Ärztliche Prüfung, Zulassung beantragen
Amt24-Leistung
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)