Datenschutzbeschwerde beim Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz
Allgemeine Informationen
Sie haben bemerkt, dass der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR), eine der MDR-Tochtergesellschaften oder der Beitragsservice Ihre Daten nicht sorgsam verwalten oder Ihre Daten ohne Ihr Wissen weiterleiten? Oder Sie erhalten keinen Einblick in die über Sie gespeicherten Daten? In solchen Fällen haben Sie das Recht, eine Datenschutzbeschwerde einzureichen.
Voraussetzungen
Verletzung der Bürgerrechte.
Verfahrensablauf
- Reichen Sie Ihre Beschwerde schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch beim zuständigen Datenschutzbeauftragten ein.
- Schildern Sie in Ihrer Beschwerde den Sachverhalt.
- Nennen Sie die vermeintlich verantwortliche Stelle.
- Die Datenschutzkontrolle geht Ihrer Beschwerde nach, klärt den Sachverhalt auf und beanstandet gegebenenfalls datenschutzrechtliche Verstöße.
- Das Ergebnis der Überprüfung wird Ihnen mitgeteilt.
Erforderliche Unterlagen
Es ist empfehlenswert, der Beschwerde Unterlagen beizufügen, die der Datenschutzkontrolle die Überprüfung erleichtern oder den behaupteten Datenschutzverstoß belegen.
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
- § 42 Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (StVMDR) - Beauftragter für den Datenschutz in der Rundfunkanstalt
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei unter Beteiligung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten. 10.04.2019
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
(keine Ortsauswahl erforderlich)
Weiterführende Informationen
- Datenschutzerklärung und Kontaktdaten des MDR-Datenschutzbeauftragten
MItteldeutscher Rundfunk
Fristen
keine