Datenschutzbeschwerde beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten
Allgemeine Informationen
Sie haben bemerkt, dass sächsische Behörden oder Unternehmen Ihre Daten nicht sorgsam verwalten oder Ihre Daten ohne Ihr Wissen weiterleiten? Oder Sie erhalten keinen Einblick in die über Sie gespeicherten Daten? In solchen Fällen haben Sie das Recht, eine Datenschutzbeschwerde einzureichen.
Der sächsische Datenschutzbeauftragte ist zuständig für
- Behörden und sonstige öffentliche Stellen des Freistaates Sachsen,
- Gemeinden und Landkreise,
- Unternehmen, private Stiftungen und Vereine, Sparkassen.
Voraussetzungen
Verletzung der Bürgerrechte
Verfahrensablauf
- Reichen Sie Ihre Beschwerde schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch beim zuständigen Datenschutzbeauftragten ein.
- Schildern Sie in Ihrer Beschwerde den Sachverhalt.
- Nennen Sie die vermeintlich verantwortliche Stelle.
- Die Datenschutzkontrolle geht Ihrer Beschwerde nach, klärt den Sachverhalt auf und beanstandet gegebenenfalls datenschutzrechtliche Verstöße.
- Das Ergebnis der Überprüfung wird Ihnen mitgeteilt.
Erforderliche Unterlagen
Es ist empfehlenswert, der Beschwerde Unterlagen beizufügen, die der Datenschutzkontrolle die Überprüfung erleichtern oder den behaupteten Datenschutzverstoß belegen.
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
- § 24 Gesetz zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Datenschutzgesetz - SächsDSG)
- § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - Aufsichtsbehörde in Verbindung mit
- § 30a Sächsisches Datenschutzgesetz (SächsDSG) - Aufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei unter Beteiligung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten. 06.01.2016
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
(keine Ortsauswahl erforderlich)
Weiterführende Informationen
Die zuständigen Stellen für Datenschutz in anderen Bundesländern können Sie abrufen unter:
- www.datenschutz.de
virtuelles Datenschutzbüro