Eheurkunde, Anforderung beim Standesamt (Eheschließung im Ausland)
Allgemeine Informationen
Antrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden nach § 55 Personenstandsgesetz / PStG, Eheurkunde)
Eheurkunde bei Trauung im Ausland
Im Ausland geschlossene Ehen können in einem deutschen Eheregister eingetragen werden. Das betreffende Standesamt stellt Ihnen dann auf Antrag Eheurkunden aus.
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Eheurkunden können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Ehepartner,
- Lebenspartner (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) sowie
- Vorfahren und Abkömmlinge.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Eheurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel mit einem Schreiben des Nachlassgerichts, einem gerichtlichen Urteil oder einem vollstreckbarem Titel).
Verfahrensablauf
- Suchen Sie das zuständige Standesamt auf.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Tipp: Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vor.
Beantragung per Post oder Telefax
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
- Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Datum der Eheschließung
- Angaben zum Ehepartner
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie in der Regel einen Gebührenbescheid. Manche Standesämter fordern die Gebühr auch im Voraus. Die Urkunde wird in diesen Fällen nach Zahlungseingang an Sie verschickt.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung beglaubigte Kopie)
- bei Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Ausweis
- gegebenenfalls: Nachweis des rechtlichen Interesses
Kosten (Gebühren)
- Eheurkunde (erstes Exemplar): EUR 10,00
- bei gleichzeitiger Bestellung weiterer Exemplare: je EUR 5,00
Hinweise (Besonderheiten)
Die früheren Heiratsurkunden, Bescheinigungen der Eheschließung und Abschriften aus dem Familienbuch werden ab 01.01.2009 nicht mehr ausgestellt - das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter.
Abschriften aus den Familienbüchern (Ausnahmen)
Beglaubigte Abschriften aus den früheren Familienbüchern kann das Standesamt ausnahmsweise als Geburtsnachweis ausstellen, wenn die Geburt des Kindes der Ehepartner nicht in einem deutschen Personenstandsregister beurkundet ist.
Antragsberechtigt sind die Eltern oder das Kind selbst.
Rechtsgrundlage
- § 55 Personenstandsgesetz (PStG) - Personenstandsurkunden
- § 57 PStG - Eheurkunde
- § 62 PStG - Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
- § 49Personenstandsverordnung (PStV) - Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
- § 3Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Ausführung personenstandsrechtlicher und familienrechtlicher Vorschriften (SächsPStVO)
in Verbindung mit der Anlage zu § 3 - Gebühren
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24 (Quelle: Bundesministerium des Innern). 09.11.2020
Zuständige Stelle
Standesamt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
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Fristen
Die Personenstandsbücher werden nur befristet in der Urkundenstelle aufbewahrt:
- Geburtenbücher: 110 Jahre
- Heiratsbücher: 80 Jahre
- Lebenspartnerschaftsbücher: 80 Jahre
- Sterbebücher: 30 Jahre
Nach Fristablauf werden die Personenstandsbücher an das Gemeinde- beziehungsweise Stadtarchiv abgegeben. Anforderungen für Urkunden, die sich im Archiv befinden, werden automatisch dorthin weitergeleitet. Eine Abgabenachricht erfolgt nicht.