Fahrerlaubnis, Auskunft zum Bearbeitungsstand einholen
Allgemeine Informationen
Bei allen Verfahren rund um die Fahrerlaubnis können Sie den Stand der Bearbeitung bei der Fahrerlaubnisbehörde telefonisch, persönlich und in vielen Fällen per E-Mail erfragen.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich telefonisch, persönlich oder per E-Mail an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten (Gebühren)
keine
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 14.06.2019
Zuständige Stelle
Fahrerlaubnisbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
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Weiterführende Informationen
- Fahrerlaubnisse und Führerscheine
Amt24-Informationen