Familienwohnen, Förderkredit für Wohneigentum beantragen (SAB)
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens zum Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum nach der Richtlinie "Familienwohnen", Nr. 00501
Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus zur Selbstnutzung kaufen wollen, unterstützt Sie der Freistaat Sachsen bei der Finanzierung mit einem zinsvergünstigtem Darlehen von bis zu EUR 50.000 für jedes Kind in Ihrem Haushalt.
Gefördert werden auch Modernisierungs-, Instandsetzungs- oder Umbauvorhaben, wenn diese im Zusammenhang mit dem Kauf der Immobilie erforderlich sind. Für Bauvorhaben in Mietwohnungen ist keine Förderung möglich.
Was wird gefördert?
Zugunsten von Kindern unter 18 Jahren, die in Ihrem Haushalt leben und für die Sie Kindergeld beziehen, werden diese Vorhaben unterstützt:
- Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum
- Modernisierung, Instandsetzung oder Umbau, sofern im Zusammenhang mit dem Bestandserwerb erforderlich
Konditionen
Art der Förderung:
zinsvergünstigtes Darlehen
Höchstbetrag:
maximal EUR 50.000 pro im Haushalt lebenden Kind, für das Kindergeld bezogen wird
Eigenanteil:
mindestens 20 % der Gesamtkosten
Zinssatz:
0,75 % p.a. für die gesamte Laufzeit
Auszahlung:
- bis EUR 25.000: 100 % nach Abschluss des Vorhabens
- über EUR 25.000 in bis zu 5 Teilbeträgen nach Baufortschritt
Laufzeit:
bis zu 25 Jahre
Rückzahlung:
- Rückzahlung in gleichmäßigen Raten (2 Jahre tilgungsfrei), Tilgungssatz ca. 3,99 %
- jährliches Sondertilgungsrecht ohne Vorfälligkeitsentschädigung
Sicherheiten:
Grundbucheintragung für Darlehen ab EUR 50.000
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
- Das Gesamtvorhaben soll über ein Darlehen aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm mitfinanziert sein.
- Bei Teilnahme am Programm "Wohneigentum" des Freistaates Sachsen ist die Förderung ausgeschlossen.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigte:
- Käufer oder Bauherren, die Wohneigentum zur Eigennutzung schaffen oder erwerben möchten
Weitere Voraussetzungen
- im Haushalt lebt mindestens ein minderjähriges Kind, für das der oder die Antragstellende Kindergeld erhält
- das Bauvorhaben ist aus eigenen Mitteln nicht vollständig finanzierbar
Einkommensgrenzen
- Alleinstehende: EUR 60.000
- Ehegatten und Lebenspartnerschaften: EUR 100.000
- je Kind (zusätzlich): EUR 10.000
Nähere Angaben in der Förderrichtlinie und auf der Programmseite der SAB.
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB. Den Antrag erstellen Sie mit Hilfe eines elektronischen Assistenten im SAB-Förderportal, einen Nutzerzugang benötigen Sie dazu nicht zwingend.
- Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Sind alle Datenfelder befüllt, können Sie Ihren Antrag als PDF erzeugen.
- Drucken Sie den Antrag aus, unterzeichnen Sie ihn und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu. Weitere benötigte Vordrucke beziehen Sie hier über Amt24 oder über die SAB.
- Bis eine vollständige elektronische Abwicklung ermöglicht wird, reichen Sie bitte den Antrag und die weiteren Unterlagen in Papierform bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Auszahlung
- Beantragen Sie die Auszahlung mit dem erforderlichen Formularen und Nachweisen.
- Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung (bei einer Auszahlung bis zu EUR 25.000) nach Abschluss des Bauvorhabens oder als in bis zu fünf Teilbeträgen (bei einer Auszahlung von mehr als EUR 25.000) auf das von Ihnen angegebene Konto.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Identitätsnachweis
- Bestätigung der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung
- Dokumente und Nachweise
Eine detaillierte Auflistung aller erforderlicher Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck.
Fristen
- Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
- Abruffrist: 12 Monate nach Darlehenszusage (Verlängerung möglich)
Kosten (Gebühren)
- für die Antragstellung: keine
- Kreditzinsen
- gegebenenfalls Kosten für die Bestellung von Grundpfandrechten und Versicherung, weitere Kosten nach vertraglicher Regelung
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 18.12.2020
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
(keine Ortsauswahl erforderlich)
Weiterführende Informationen
- -> Wohnungsbau Selbstnutzer, Online-Antrag
SAB-Förderportal - Familienwohnen
- Zinskonditionen Immobilienfinanzierungen
- Beratung vor Ort
SAB - KfW-Wohneigentumsprogramm (mit SAB-Förderung)
Amt24-Leistung