KfW-Energieeffizienzprogramm "Energieeffizient Bauen und Sanieren", Förderkredit beantragen
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens aus dem KfW-Energieeffizienzprogramm "Energieeffizient Bauen und Sanieren", Nr. 276, 277, 278
Mit diesem Programm fördert die KfW Vorhaben mit dem Ziel, die Energieeffizienz gewerblich genutzter Gebäude zu erhöhen.
Was wird gefördert?
- Neubau von KfW-Effizienzhäusern
- Sanierung zu KfW-Effizienzhäusern
- Einzelmaßnahmen zu Verbesserung der Energieeffizienz
- Nebenkosten der Vorhaben
Planung von KfW-Effizienzhäusern
Nicht-förderfähige Wärmeerzeuger können weiterhin in der energetischen Berechnung berücksichtigt werden, allerdings darf bei der Planung eines KfW-Effizienzgebäudes generell kein Wärmeerzeuger auf Öl-Basis mehr eingesetzt werden. Dies gilt insbesondere für:
- Kombinationen, wie z.B Öl-Brennwertkesseln mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Hybridsysteme),
- den Einsatz von Nahwärmesystemen für die Versorgung, z.B Öl-Brennwertkessel als Spitzenlastkessel,
- vergleichbare Anwendungen.
Konditionen
Art der Förderung
zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss
Höhe
bis zu EUR 25 Millionen je Vorhaben
Finanzierungsanteil
bis zu 100% der Investitionskosten
Auszahlung
100%
Zinssatz
Der individuelle Zinssatz wird am Tag der Antragstellung festgelegt.
Rückzahlung
- tilgungsfreie Anlaufjahre
- danach vierteljährlich gleich hohe Raten
- Sondertilgungen sind möglich
Tilgungszuschuss
Je höher die Energieeffizienz ausfällt, desto mehr Tilgungszuschuss erhalten Sie
Sicherheiten
bankübliche
Ansprechstelle
Kreditinsitut (Hausbank)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Privatunternehmen im In- und Ausland
- Freiberufler
- Contracting-Geber
Von der Förderung ausgeschlossen
- Wohngebäude
- Gebäude der landwirtschaftlichen Primärproduktion
- Treuhandkonstruktionen
- In-Sich-Geschäfte
Verfahrensablauf
- Kontaktieren Sie einen Sachverständigen für Nichtwohngebäude. Er berät Sie zu Ihrem Vorhaben und bestätigt die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen.
- Anschließend besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrem Finanzierungspartner (Hausbank). Dieser reicht den Kreditantrag bei der KfW ein.
- Wird der Kredit bewilligt, können Sie die Mittel über Ihren Finanzierungspartner abrufen.
Erforderliche Unterlagen
Über die notwendigen Unterlagen, Formblätter und Nachweise informieren Sie sich auf den Seiten der KfW.
Fristen
Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
Kosten (Gebühren)
- für die Antragstellung: keine
- Kreditzinsen
- 0,25% Bereitstellungsprovision, wenn nicht zwölf Monate nach Zusage abgerufen
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe. 13.01.2020
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
(keine Ortsauswahl möglich)
Weiterführende Informationen
- Programminformation
- Zinssätze
KfW-Förderportal - Technische Mindestanforderungen
- Energieeffizient Bauen und Sanieren: Wichtige Änderungen im Überblick
KfW-Förderportal - Sachverständige im Bereich Energieeffizienz
Deutsche Energie-Agentur GmbH (DENA)