KfW-Energieeffizienzprogramm, Energieeffizient bauen und sanieren (Kredit)
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung eines Darlehens mit Tilgungszuschuss für die energetische Sanierung von Nicht-Wohngebäuden im Rahmen des "CO2-Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes, KfW-Programme Nr. 276, 277, 278
Mit dem Ziel, Energie einzusparen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren, fördert die KfW den Ersterwerb und die Sanierung gewerblich genutzter Gebäude.
Was wird gefördert?
Neubau energieeffizienter, gewerblich genutzter Gebäude (Programm-Nr. 276)
Sanierung zum Effizienzgebäude (Programm-Nr. 277)
Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (Programm-Nr. 278)
- Wärmedämmung
- Fenster, Vorhangfassaden, Außentüren und Tore
- sommerlicher Wärmeschutz
- Lüftung und Klima inkl. Wärme- und Kälterückgewinnung, Abwärmenutzung
- Wärme- und Kälteerzeugung, -verteilung und -speicherung, Kraft-Wärme- bzw. Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlagen
- Austausch und/oder Optimierung der Beleuchtung
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Gebäudeautomation
Konditionen
Art der Förderung
zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschüssen
Höhe
- bis zu EUR 25 Millionen je Vorhaben
- bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
Auszahlung
100%
Laufzeit
- bis zu 5 Jahre (1 Jahr tilgungsfrei)
- bis zu 10 Jahre (2 Jahre tilgungsfrei)
- bis zu 20 Jahre (3 Jahre tilgungsfrei)
Die Mindestlaufzeit beträgt zwei Jahre.
Zinssatz
Der Zinssatz wird individuell am Tag der Antragstellung festgelegt.
Rückzahlung
- tilgungsfreie Anlaufjahre
- danach vierteljährlich gleich hohe Raten
- Sondertilgungen möglich
- Tilgungszuschuss
Sicherheiten
bankübliche
- Für das KfW-Effizienzgebäude 70 im Neubau sowie in den beihilfefreien Varianten werden keine Tilgungszuschüsse gewährt.
- Eine Kombination mit anderen KfW-Förderungen ist möglich.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Ansprechstelle
Kreditinstitut (Hausbank)
Verfahrensablauf
- Kontaktieren Sie einen Experten für Energieeffizienz (siehe Expertenliste des Bundes) und lassen Sie sich von ihm beraten.
- Entscheiden Sie mit ihm gemeinsam, welche Fördermöglichkeiten Sie nutzen möchten.
- Sofern KfW-Förderungen für Sie in Frage kommen, erstellt Energieeffizienz-Experte für Sie die "Online-Bestätigung zum Antrag".
- Die Bestätigung zum Antrag reichen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner ein, zum Beispiel der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
- Wird der Kredit bewilligt, können Sie die Mittel über Ihren Versicherungspartner abrufen und mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Hinweis: Sollten Sie sich für die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) als Finanzierungspartner entscheiden, nutzen Sie bitte zuvor deren Angebot zur Beratung vor Ort.
Fristen
- Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
- Kreditabruf: innerhalb von 12 Monaten (in Ausnahmefällen 36 Monaten) nach Zusage
Kosten (Gebühren)
- für die Beantragung: keine
- Kreditzinsen
- Bereitstellungsprovision: 0,25 Prozent pro Monat auf noch nicht abgerufene Beträge, beginnend zwei Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum
- bei außerplanmäßiger Tilgung: Vorfälligkeitsentschädigung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe. 18.06.2018
Zuständige Stelle
Kreditinstitut (Hausbank)
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
(keine Ortsauswahl möglich)
Weiterführende Informationen
- Programminformation
- Zinssatz
- Technische Mindestanforderungen
KfW-Förderportal - Expertenliste
Deutsche Energie-Agentur GmbH (DENA) - Beratung vor Ort
SAB-Förderportal