KfW-Programm "Energieeffizient sanieren, Investitionszuschuss"
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung eines Investitionszuschusses für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder einzelne energetische Maßnahmen, KfW-Programm Nr. 430
- Bundesförderung für effiziente Gebäude
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Mit diesem Zuschuss werden Maßnahmen gefördert, die die Energieeffizienz eines Gebäudes erhöhen.
Was wird gefördert?
- Einbau energieeffizienter Heizungen und Lüftungen
- Verbesserung der Wärmedämmung
- Kauf von saniertem Wohnraum
- Umwidmung von Nicht-Wohngebäuden
- Sanierung von Baudenkmälern
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)
Höhe
- zwischen 20% und 40% der förderfähigen Kosten
- Mindestbetrag: EUR 300
Höchstbetrag
EUR 48.000
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
- Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses
- Ersterwerber einer sanierten Wohnung
- eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen
Ausgeschlossen von dieser Förderung
- Ferienhäuser und -wohnungen
- Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
Verfahrensablauf
- Kontaktieren Sie einen Experten für Energieeffizienz. Er berät Sie dazu, welche Förderprogramme für Sie sinnvoll sind.
- Prüfen Sie mit Ihrem Experten, welche Fördermöglichkeiten Sie miteinander kombinieren wollen.
- Ist alles korrekt, erhalten Sie von Ihrem Experten die "Bestätigung zum Antrag".
- Diese reichen Sie zusammen mit den ausgefüllten Anträgen im KfW-Zuschussportal ein.
- Wird die Förderung bewilligt, können Sie diese über das KfW-Zuschussportal abrufen und mit Ihren Vorhaben beginnen.
Erforderliche Unterlagen
Bitte informieren Sie sich auf der Seite der KfW über die notwendigen Unterlagen, Formblätter und Nachweise.
Fristen
Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
Kosten (Gebühren)
Antragstellung: keine
Rechtsgrundlage
- Merkblatt
- Technische Mindestanforderungen
- Liste der förderfähigen Maßnahmen
KfW-Förderportal
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe. 12.01.2021
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
(keine Ortsauswahl erforderlich)
Weiterführende Informationen
- Programminformation
- Energieeffizienzexperten
Förderportal des Bundes