Mittelstandsförderung - Informationsschutz, Zuschuss beantragen (SAB)
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach Teil B/II.3 der Mittelstandsrichtlinie (E-Business, Informationssicherheit und Wissensbilanz), Nr. 02144
Der Freistaat Sachsen unterstützt Projekte kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zum Schutz der Informationen und IT-Systeme. Auf Antrag kann die SAB einen Kostenzuschuss bis zur Hälfte der förderfähigen Ausgaben gewähren.
Was wird gefördert?
- Schutzbedarfsfeststellung (Beratungen durch qualifizierte IT-Dienstleister zur Analyse schutzrelevanter Unternehmensprozesse und zur Ableitung von Handlungsempfehlungen auf Basis ISO 27001 bzw. der jeweiligen branchenspezifischen IT-Sicherheitsstandards oder ähnlicher Standards
- Umsetzung der Handlungsempfehlungen (Beratungen zur Umsetzung, Neuerwerb projektspezifischer Soft- und Hardware, Einführung in die betriebliche Praxis, technische Anbindung und Schulung)
Für welche Ausgaben sind Zuschüsse möglich?
- Beratungsleistungen (bis zu 15 Tagewerke, höchstens EUR 900,00/Tag)
- Neuerwerb projektspezifischer Soft- und Hardware
- Fremdleistungen bei der Installation zur Anbindung an die interne Technologieinfrastruktur
- Fremdleistungen bei der Einführung in die betriebliche Praxis (z. B. Mitarbeiterschulungen)
Für welche Leistungen ist keine Förderung möglich?
- Standardsoftware
- isolierte Internetpräsentation
- Betriebskosten
- Leasing-, Lizenz- und vergleichbare Modelle
- physische und bauliche Maßnahmen
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe
- bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens EUR 50.000
- Bonusförderung: 10 %, wenn das Unternehmen mindestens für die Dauer des geförderten Vorhabens tarifliche oder tarifgleiche Löhne zahlt
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder zu fördernder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen, dazu zählen:
- Handwerk
- Handel
- Dienstleister
- Kultur- und Kreativwirtschaft
- Freiberufler und Existenzgründer
(Ausgeschlossen sind Unternehmen, die Finanz-, Assekuranz- und Vermittlungsdienstleistungen anbieten sowie Unternehmen, die für das konkrete Projekt selbst als IT-Dienstleister in Betracht kommen.)
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB. Den Antrag erstellen Sie mit Hilfe eines elektronischen Assistenten im SAB-Förderportal, einen Nutzerzugang benötigen Sie dazu nicht zwingend.
- Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Sind alle Datenfelder befüllt, können Sie Ihren Antrag als PDF erzeugen.
- Drucken Sie den Antrag aus, unterzeichnen Sie ihn und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu. Weitere benötigte Vordrucke beziehen Sie hier über Amt24 oder über die SAB.
- Bis eine vollständige elektronische Abwicklung ermöglich wird, reichen Sie bitte den Antrag und die weiteren Unterlagen schriftlich bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Auszahlung
- Beantragen Sie die Auszahlung mit dem erforderlichen Formularen und Nachweisen.
- Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung auf das von Ihnen angegebene Konto.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformulare
- Dokumente und Nachweise
Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck, Einzelheiten stimmen Sie bitte mit der SAB ab.
Fristen
- Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
- Projektbeginn: nach Antragseingang bei der SAB (Datum des Posteingangsstempels) auf eigenes Risiko
- Projektdauer: maximal 12 Monate
- Inanspruchnahme: ein Mal innerhalb von 3 Jahren
Kosten (Gebühren)
- keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 04.02.2020
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
(Ortsauswahl nicht möglich)
Weiterführende Informationen
-> Informationsschutz, Online-Antrag
SAB-Förderportal
- Beratung vor Ort
- Mittelstandsrichtlinie, Informationsschutz
Sächsische Aufbaubank (SAB)