Mittelstandsförderung - Messen, Außenwirtschaft (SAB), Zuschuss beantragen
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach Ziffer B/II.2 der Mittelstandsrichtlinie, Markterschließung und Prozessoptimierung, Nr. 02144
Mit diesem Förderprogramm unterstützt der Freistaat Sachsen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, sich neue Märkte zu erschließen. Ziel ist es, den Bekanntheitsgrad und die Akzeptanz sächsischer Unternehmen und ihrer Erzeugnisse im In- und Ausland zu verbessern.
Für welche Vorhaben können Sie einen Zuschuss erhalten?
- Teilnahmen an Auslandsmessen und internationalen Messen in Deutschland
- Teilnahmen an Auslands- bzw. internationalen Symposien in Deutschland, soweit die Veranstaltung nicht bereits aus öffentlichen Mitteln unterstützt wird sowie
- Erstellung von Machbarkeits- oder begleitenden Studien zur Erschließung internationaler Märkte
Welche Ausgaben sind förderfähig?
Bei der Erstellung von Studien:
- das Nettohonorar des Auftragnehmers
Konditionen
Messen und Symposien:
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Pauschale)
Höhe
- Auslandsmesse EUR 5.000
- Inlandsmesse* EUR 4.000
- Auslandssymposium EUR 3.000
- Inlandssymposium* EUR 2.000
Machbarkeits- / begleitende Studien:
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)
Höhe
- bis zu 50 % des Nettohonorars des Auftraggebers, bis maximal 75.000 EUR
- bis maximal EUR 75.000
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen, dazu zählen
- Handwerk
- Handel
- Dienstleister
- Kultur- und Kreativwirtschaft
- Freiberufler, Existenzgründer
Weitere Voraussetzungen
bei Machbarkeits- / begleitenden Studien: Nachweis der Beratung durch
- einen sächsischen Kontaktpartner,
- die deutsche Auslandskammer oder
- eine vergleichbare Institution auf dem Zielmarkt
Ausgeschlossen von der Förderung:
- Teilnahme an einer Messe mit einem Nebenerwerb
- Teilnahme an einer Messe im Haupterwerb, wenn dieser nicht seit mindestens 12 Monaten besteht
- Teilnahme an selbstorganisierten Gemeinschaftsständen
(Die Gemeinschaftsstände müssen organisiert sein von einer sächsischen Kammer, der Wirtschaftsförderung Sachsen, einem anerkannten Netzwerk oder einem Cluster der sächsischen Wirtschaft. Dazu zählen auch die vom Freistaat Sachsen anerkannten Verbundinitiativen/Netzwerke.) - Teilnahme an digital durchgeführten Messen
Für alle Förderentscheidungen der SAB ab dem 20.06.2019 gelten zusätzliche Förderbedingungen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Programmseite der SAB.
Verfahrensablauf
Wünschen Sie einen Zuschuss für die Messeteilnahme, dann prüfen Sie bitte zunächst, ob die Veranstaltung in den Verzeichnissen gelistet ist. Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der Sächsischen Aufbaubank.
Machbarkeits- und begleitende Studien
Möchten Sie Machbarkeits- und begleitende Studien erstellen lassen, nehmen Sie vor Antragstellung eine Beratung bei dem sächsischen Kontaktpartner, der deutschen Auslandshandelskammer oder einer vergleichbaren Institution auf dem Zielmarkt wahr. Ansprechpartner vermitteln Ihnen die Industrie- und Handelskammer (IHK) und die Handwerkskammer (HWK).
Antragstellung
Den Antrag erstellen Sie mit Hilfe eines elektronischen Assistenten im SAB-Förderportal, einen Nutzerzugang benötigen Sie dazu nicht zwingend.
- Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Sind alle Datenfelder befüllt, können Sie Ihren Antrag als PDF erzeugen.
- Drucken Sie den Antrag aus, unterzeichnen Sie ihn und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu. Weitere benötigte Vordrucke beziehen Sie hier über Amt24 oder über die SAB.
- Bis eine vollständige elektronische Abwicklung möglich ist, reichen Sie bitte den Antrag und die weiteren Unterlagen in Papierform bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Auszahlung
- Die Verwendungsnachweisführung und Beantragung der Auszahlung der Zuwendung bei Messen und Symposien erfolgt ausschließlich elektronisch unterstützt über das Förderportal der SAB.
- Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung auf das von Ihnen angegebene Konto.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- bei Machtbarkeits- / begleitenden Studien: Nachweis einer vorgeschalteten Beratung; je Auszahlungsantrag ein Exemplar der Studie
Dokumente und Nachweise, die Sie darüber hinaus benötigen, sind in den Merkblättern zum Antrag aufgeführt. Im Zweifel fragen Sie bei der SAB nach.
Fristen
- Antragseingang bei der SAB: mindestens 6 Wochen vor Beginn der Messe
- Umsetzung des Vorhabens: nach Antragseingang bei der SAB
- Inanspruchnahme: bis zu 3 Messen/Symposien pro Kalenderjahr (maximal 2 im Inland)
Kosten (Gebühren)
für die Antragstellung: keine
Hinweise (Besonderheiten)
Informieren Sie sich auch über die Förderprogramme des Bundes für Auslandsmessen und internationale Leitmessen in Deutschland.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 18.11.2020
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
(keine Ortsauswahl erforderlich)
Weiterführende Informationen
-> Messen, Außenwirtschaft, Online-Antrag
SAB-Förderportal
- Beratung vor Ort
- Mittelstandsrichtlinie - Messen, Außenwirtschaft
SAB - Landesarbeitsgemeinschaft der IHKs
Die Sächsischen Industrie- und Handelskammern - Sächsischer Handwerkstag
Dachorganisation der Sächsischen Handwerkskammern - Auslandsmesseprogramm
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie