Nutztierrisse durch Wölfe, tote, verletzte oder auffällige Wölfe und allgemeine Wolfshinweise melden
Allgemeine Informationen zu Wolfsrissen
Allgemeine Informationen zu Wolfsrissen
Meldungen über Nutztierrisse, tote, verletzte oder auffällige Wölfe sowie allgemeine Wolfshinweise (Sichtungen, Spuren, Kot) werden von den Landratsämtern, speziell von den amtlich beauftragten Nutztierrissbegutachtern bzw. den Wolfsbeauftragten, entgegengenommen. Konkret zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes.
Weitere Hinweise dazu finden Sie hier:
Die Meldungen können jedoch auch an die zentralen Stellen des Wolfsmanagements, dem LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland oder dem Kontaktbüro "Wolfsregion Lausitz", weitergeleitet werden.
Voraussetzungen
- Hinweis auf Nutztierriss durch Wölfe
- Sichtung, Spuren oder Kot von Wölfen
Fristen
bei einem vermuteten Wolfsübergriff: Meldung innerhalb von 24 Stunden
Rechtsgrundlage
- Wolfsmanagementverordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (Sächsische Wolfsmanagementverordnung - SächsWolfMVO)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zum Ausgleich von durch Wolf, Luchs oder Bär verursachten Schäden (VwV Wolf)
Weiterführende Informationen
- Mindestschutzkriterien für Nutztiere
- Wolfshinweise melden
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie - Schadensausgleich
Landesdirektion Sachsen
Rufbereitschaft
Fachstelle Wolf (Tel.: 0800 555 0 666*)
Notrufnummern (Tel.: 112) der Rettungs-/Polizeileitstellen
*) kostenlos für Anrufe aus dem deutschen Telefonnetz mit aktiver Rufnummerkennung