Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben für benachteiligte junge Menschen, Produktionsschule (ESF)
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Projektförderung nach Teil C, 2.1 b der ESF-Richtlinie SMS, Nr. 01473
Mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) werden Vorhaben gefördert, die benachteiligte junge Menschen in das System der Erwerbsarbeit integrieren. Die Unterstützung soll sich am individuellen Bedarf orientieren und dazu beitragen, Benachteiligungen und Defizite abzubauen, eigene Ressourcen zu aktivieren und so den Übergang zur Berufsvorbereitung, Ausbildung oder Erwerbstätigkeit unterstützen.
Für welche Vorhaben ist eine finanzielle Unterstützung möglich?
Gefördert werden sozialpädagogisch begleitete Vorhaben mit produktionsschulorientierten Handlungsansätzen
- als niedrigschwelliges Angebot der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung
- zur Unterstützung des Übergangs in Ausbildung oder weiterführende Vorhaben der Berufsvorbereitung sowie zur Unterstützung des Übergangs in die Erwerbstätigkeit.
In den Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben wird den jungen Menschen ein alternativer Zugang zum Lernen und zur Beschäftigung eröffnet, um sie fit für eine Berufsausbildung oder weiterführende Fördermaßnahme zu machen. Die Qualifizierungssequenzen verbinden dabei die Vermittlung theoretischer Kenntnisse mit praktischer Lernerfahrung an realen Produkten und Dienstleistungen an einem Lern- und Arbeitsort.
Die angebotenen Produkte und Dienstleistungen passen sich in den regionalen Markt ein und sind mit den Akteuren in der Region abgestimmt. Die Projekte finden dadurch die Unterstützung der lokalen Wirtschaft und zeigen den Jugendlichen den Erfolg ihrer Tätigkeit unmittelbar.
Konditionen
Art der Förderung
Anteilsfinanzierung (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Höhe
bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben
Auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten werden Pauschalen gewährt für
- Personalkosten
- Wegstreckenentschädigung
- Verwaltungskosten
- Aufwandsentschädigung
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
anerkannte Träger der freien Jugendhilfe
Weitere Voraussetzungen
- Die Teilnehmer sind individuell beeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres ohne abgeschlossene Berufsausbildung mit erhöhtem sozialpädagogischem Förderbedarf.
- Die Vorhaben sind Gegenstand der arbeitsweltorientierten Jugendsozialarbeit nach § 13 Abs. 2 SGB VIII und müssen Teil der örtlichen Jugendhilfeplanung sein.
Bei den Vorhaben muss es sich um zusätzliche Angebote handeln, vergleichbare weitere Eingliederungs- oder Unterstützungsleistungen sind für die Teilnehmer vorrangig.
Von der Förderung ausgenommen
- Erlebnispädagogische Elemente, die nicht in nachvollziehbarer Weise den Prozess der beruflichen oder sozialen Kompetenzentwicklung unterstützen, und mit freizeitorientierten Inhalten.
- Psychologische Leistungen ohne nachvollziehbaren Bezug zu den Einzelfallhilfen sowie zu therapeutischen Zwecken.
- Maßnahmen der heil- sowie psychotherapeutischen oder rehabilitativen Förderung.
- Die Teilnahme von benachteiligten jungen Menschen an der zweiten Schwelle ist von der Förderung ausgenommen.
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt die Beratung durch die SAB.
- Reichen Sie bis zum jeweiligen Stichtag einen aussagekräftigen Projektvorschlag ein. Im Ergebnis der Vorprüfung teilt Ihnen die SAB mit, ob Sie einen Förderantrag stellen können.
- Melden Sie sich am ESF-Förderportal "esf-in-sachsen.de" an. Sie erhalten dann ein Login für die elektronische Antragstellung. Für die Antragstellung benutzen Sie die Software "Prano - Projektantrag online", die im ESF-Förderportal zum Download bereit steht.
- Den im Rahmen der Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen, vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein.
- Die SAB prüft Ihren Antrag und erteilt einen Bescheid.
Abruf der Mittel, Verwendungsnachweis, Teilnehmerdaten
Die Auszahlung der bewilligten Mittel erfolgt auf Antrag. Außerdem muss die Verwendung der Mittel nachgewiesen werden. Alle notwendigen Unterlagen zum Abruf der Mittel und zur Abrechnung im Verwendungsnachweis sind in der Antragssoftware integriert. Die Erfassung der Teilnehmerdaten erfolgt ebenso im ESF-Portal.
Erforderliche Unterlagen
Formulare für die Antragstellung sind in die Antragssoftware "Prano" integriert. Weitere Vordrucke und Merkblätter erhalten Sie auch direkt bei der SAB. Detailierte Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen erhalten Sie im Verlauf des elektronischen Antragsverfahrens.
Fristen
Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Nach Antragseingang bei der SAB (Datum des Posteingangsstempels) können Sie auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben starten.
Weitere Fristen zur Antragstellung und Bearbeitung entnehmen Sie dem Informationsblatt zum Förderablauf.
Kosten (Gebühren)
Antragstellung: keine
Rechtsgrundlage
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Vorhaben der Förderperiode 2014 - 2020 (ESF-Richtlinie SMS)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 18.06.2018
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
(keine Ortsauswahl erforderlich)