Rentenversicherung (Rentenempfänger), Adressänderung
Allgemeine Informationen
Wenn Sie eine gesetzliche Rente beziehen, müssen Sie jede Adressänderung dem Renten Service der Deutschen Post mitteilen.
Verfahrensablauf
- Die Mitteilung an den Renten Service können Sie schriftlich (formlos) oder online mit der Renten Service Änderungsmitteilung erledigen.
- Geben Sie dabei bitte auch Ihre alte Adresse und Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie beispielsweise auf Ihrem Sozialversicherungsausweis oder ihrem Rentenbescheid.
- Sollte sich mit Ihrem Umzug auch Ihre Bankverbindung geändert haben, teilen Sie dies bitte ebenfalls unverzüglich der Rentenversicherung mit.
- Umzug ins Ausland (jede Rentenart)
- Umzug von den alten in die neuen Bundesländer (nur bei Rente wegen Todes: Erziehungs-, Waisen- Witwen- und Witwerrenten)
Kosten (Gebühren)
keine
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 17.06.2020
Fristen
keine
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
(keine Ortsauswahl möglich)
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage
- § 119 Abs. 4 Sechstes Sozialgesetzbuch - Wahrnehmung von Aufgaben durch die Deutsche Post AG
Weiterführende Informationen
- Renten Service Änderungsmitteilung
Deutsche Post AG