Rentenversicherung (Rentenempfänger), Namensänderung mitteilen
Allgemeine Informationen
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie dies Ihrer Rentenversicherung mitteilen. Wenn Sie bereits eine Rente erhalten, müssen Sie die Namensänderung dem Renten Service der Deutschen Post AG mitteilen.
Verfahrensablauf
- Als Rentenempfänger können Sie den Renten Service der Deutschen Post AG nutzen. Mit diesem erledigen Sie die Mitteilung einfach online.
- Alternativ können Sie das Formular für die Änderungsanzeige auch ausdrucken und es an die folgende Adresse schicken:
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13497 Berlin
- Ihre Änderungsanzeige wird dann an Ihre Rentenversicherung weitergeleitet.
Erforderliche Unterlagen
- beglaubigte Kopie des Personalausweises (mit neuem Namen)
oder - bei Heirat: Eheurkunde
- bei Scheidung: beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils
Kosten (Gebühren)
keine
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 17.06.2020
Fristen
keine
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
(keine Ortsauswahl erforderlich)
Rechtsgrundlage
- § 119 Abs. 4 Sechstes Sozialgesetzbuch - Wahrnehmung von Aufgaben durch die Deutsche Post AG
Weiterführende Informationen
- Renten Service Änderungsmitteilung
Deutsche Post AG