SEPA-Lastschriftmandat für die Kommune erteilen
Allgemeine Informationen
Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug der bei Ihrer Kommune fälligen Zahlung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen. Die fälligen Beträge einer Forderung können so automatisch von Ihrem Konto eingezogen werden, und Sie ersparen sich einzelne Daueraufträge.
Zuständige Stelle
Amt für Zahlungsabwicklung und Vollstreckung (allgemein: Stadt-/ Gemeindekasse)
Voraussetzungen
Sie können am Lastschrifteinzugsverfahren der Kommune teilnehmen, wenn Sie wiederkehrende oder auch einmalige Einzahlungen an die Kasse leisten.
Verfahrensablauf
Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erklären Sie auf dem Formular zum SEPA-Lastschriftmandat (unter "Online-Antrag und Formulare", soweit in Amt24 verfügbar)
- Füllen Sie das Formular vollständig aus.
- Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie den Ausdruck.
- Senden Sie den Ausdruck im Original an die Kommune. Die Zusendung per Fax oder E-Mail ist nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
keine
Fristen
Gültigkeit: unbegrenzt (bis auf Widerruf)
Kosten (Gebühren)
keine
Bearbeitungsdauer
variabel
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Verordnung)
- Verfahrensmäßige Ausgestaltung der SEPA-Lastschriften: Regelwerke des European Payments Council (sogenannte Rulebooks)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 08.05.2020