Tierschau, Tierausstellung, Tierbörse anzeigen oder Genehmigung beantragen
Allgemeine Informationen
Antrag auf Erlaubnis zur Ausstellung von Tieren / Veranstaltungsanzeige nach § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)
Möchten Sie Veranstaltungen mit Tieren durchführen, benötigen Sie eine Erlaubnis, falls Sie
- Tierbörsen zum Zweck des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen oder
- gewerbsmäßig Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen.
Für einige Veranstaltungen gilt darüber hinaus Anzeigepflicht. Dazu zählen:
- Hunde- und Katzenausstellungen sowie ähnliche Veranstaltungen mit diesen Tieren, wenn
- die Ausstellung oder Veranstaltung in einem tollwutgefährdetem Bezirk stattfinden soll.
- Hunde und Katzen aus EU-Mitgliedsstaaten oder Drittländern teilnehmen
- Viehausstellungen, Viehmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art.
Die Bedingungen hängen unter anderem davon ab, um welche Art von Veranstaltung es sich handelt und welche Tiere ausgestellt oder angeboten werden sollen. In der Bescheinigung über die Genehmigung, die duch das örtlich zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt ausgestellt wird, werden je nach Tierart und der tierseuchenrechtlichen Situation die Ausstellungsbedingungen festgelegt.
Detaillierte Informationen zu Ihrem individuellen Anliegen erhalten Sie über den Einheitlichen Ansprechpartner (für gewerbliche Anliegen) oder direkt beim örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
Verfahrensablauf
Die Beantragung beziehungsweise Anzeige der Veranstaltung mit Tieren muss schriftlich erfolgen, entweder durch
- einen Vordruck, den die Behörde zur Verfügung stellt, oder
- einen formlosen Antrag.
Der formlose Antrag sollte folgende Punkte enthalten:
- Angaben zum Veranstalter und der verantwortlichen Person
- Ort, Zeit und Zeitraum der Veranstaltung
- gegebenenfalls Angaben zur Zuverlässigkeit des Veranstalters
- die Aussteller und die ausgestellten Tierarten
- die Erlaubnis der Aussteller
- eine Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten
Der Veranstaltungsort, der für die Veranstaltung genutzt werden soll, wird von der zuständigen Veterinärbehörde vor Ort besichtigt. Die Erlaubnis zur Tierausstellung (eventuell mit Auflagen und Beschränkungen) oder den unter Umständen negativen Bescheid sowie den Gebührenbescheid erhalten Sie per Post oder Fax zugesandt.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Tierausstellungserlaubnis
- Bescheinigung über den Seuchenstatus der Herkunftsländer und der Herkunftsbestände
- Sachkundenachweis gemäß § 11 Tierschutzgesetz (wenn es sich bei dem ausgestellten Tier um ein Wirbeltier handelt)
Fristen
Antragstellung bzw. Anzeige: mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
Rechtsgrundlage
- § 4 Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut 1991 (TollwV 1991) - Anzeige von Tierausstellungen
- § 4 Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (ViehVerkV) - Anzeige, Beschränkung und Verbot
- § 6 ViehVerkV - Amtstierärztliche Untersuchung
- § 25 Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG) - Überwachung bestimmter Veranstaltungen und Einrichtungen
- § 7 Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV) - Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte
- § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) - Erlaubnis
- § 10 Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) - Ausstellungsverbot
- Neuntes Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 17.06.2020
Anzeigeformular Veranstaltungen mit Tieren
Anzeigeformular Veranstaltungen mit Tieren
Veranstaltung mit Tieren - Anzeigeformular (PDF, 134 kB, 20.03.2017)
Weiterführende Informationen
- Einheitlichen Ansprechpartner beauftragen
Amt24-Leistung
Formular: -> Einheitlicher Ansprechpartner, Beauftragung - Antrag