Veröffentlichung einer Baulandfläche beantragen
Allgemeine Informationen
Die Stadt oder Gemeinde kann ein Baulandkataster erstellen. Es dient dazu, allen Interessenten Auskunft über Flächen des Stadt- oder Gemeindegebiets zu geben, die sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sind. Eine Pflicht hierzu besteht jedoch nicht. Das Kataster erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt lediglich eine zusätzliche Informationsmöglichkeit für die Bürger dar.
Die Veröffentlichung eines Grundstücks im Baulandkataster bedeutet allerdings nicht zwingend, dass der Grundstückseigentümer beabsichtigt, die entsprechende grundsätzlich bebaubare Fläche zu veräußern.
Verfahrensablauf
Wenn Ihr Grundstück nicht im Baulandkataster veröffentlicht ist, haben Sie als Grundstückseigentümer die Möglichkeit, dies bei der Stadt/Gemeinde zu beantragen. Die Beantragung ist nicht formgebunden. Falls die Stadt/Gemeinde ein Formular zur Verfügung stellt, empfiehlt sich dessen Anwendung.
Erforderliche Unterlagen
Ihr Antrag muss mindestens folgendene Angaben enthalten:
- Name des Grundstückseigentümers (Angabe, ob Eigentümer oder Erbbauberechtigter)
- Lagebezeichnung des Grundstücks:
- Gemarkung
- Flurstück
- Straße, Hausnummer
Wenn Sie als Bevollmächtigter handeln, müssen Sie zudem eine schriftliche Vollmacht vorweisen.
Rechtsgrundlage
- § 200 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 23.11.2017
Zuständige Stelle
Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
Geben Sie die Gemeinde ein, auf deren Gebiet sich das Grundstück befindet:
Fristen
keine
Kosten (Gebühren)
keine