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Verwaltungsleistungen A-Z

Verein beim Finanzamt anmelden

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Verein gründen, sind Sie verpflichtet, ihn beim Finanzamt anzumelden. Außerdem müssen Sie die Gründung der Stadt- oder Gemeindeverwaltung melden.

Voraussetzungen

Die Gründung des Vereins muss erfolgt sein. Dazu gehören:

  • Wahl des Vorstands
  • Einigung über die Vereinssatzung
  • Gründungsprotokoll, das von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben ist

Verfahrensablauf

Teilen Sie dem Finanzamt die Vereinsgründung in einem formlosen Schreiben mit.

Erforderliche Unterlagen

  • Vereinssatzung
  • Gründungsprotokoll
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
  • Nachweis der Eintragung im Vereinsregister

Gegebenenfalls fordert das Finanzamt Unterlagen nach.

Fristen

Vereinsanmeldung: innerhalb eines Monats nach der Vereinsgründung

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

  • § 137 Abgabenordnung (AO) - Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen
  • § 90 AO - Mitwirkungspflichten der Beteiligten
  • § 93 AO - Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen
  • § 97 AO - Vorlage von Urkunden

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 12.01.2024

Zuständige Stelle

Finanzamt