Inhalt

Verwaltungsleistungen

Ambulant betreutes Wohnen im eigenen Wohnraum

Ziele der Maßnahme abW

  • selbständige Bewältigung der Anforderungen in den Lebensbereichen Wohnen und soziale Beziehungen und Gestaltung des Alltags
  • Erhaltung der Wohnung
  • nachhaltige Sicherung der materiellen Existenzgrundlage
  • Überwindung der Schwierigkeiten bei Aufbau und Erhaltung sozialer Beziehungen
  • Befähigung, Schwierigkeiten ohne fremde Hilfe zu bewältigen
  • Führung eines menschenwürdigen Lebens

Die Hilfesuchenden sind verpflichtet sind, nach eigenen Kräften an der Überwindung der besonderen sozialen Schwierigkeiten mitzuwirken.

 

 


Leistungsinhalte abW

  • planmäßige Beratung, Anleitung und Unterstützung in einem oder mehreren Lebensbereichen
  • teilweise Übernahme der zur Bewältigung der Anforderungen im Lebensbereich Wohnen notwendigen Tätigkeiten

Zuständigkeit abW

Die Zuständigkeit für die Landkreisverwaltung liegt bei den Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben.

Die Leistung ist von seiner Zielsetzung her keine Dauerhilfe. Die Hilfe endet, wenn ihr Ziel erreicht ist.

Auskunft über die verschiedenen Leistungserbringer erhalten Sie von den zuständigen Mitarbeitern des Amtes für Jugend und Soziales.