Amtliches Kennzeichen für Boote und andere Kleinfahrzeuge auf Binnenschifffahrtsstraßen
Allgemeine Informationen
Antrag auf Zuteilung / Änderung eines amtlichen Kennzeichens
Sie dürfen ein deutsches Kleinfahrzeug nur führen, wenn es mit einem gültigen amtlichen oder amtlich anerkannten Kennzeichen versehen ist. Eigentümerwechsel wie auch Namens- oder Adressänderung müssen den ausstellenden Stellen unverzüglich mitgeteilt werden.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Zuteilung / Änderung eines amtlichen Kennzeichens stellen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer des Bootes beziehungsweise Kleinfahrzeugs.
- Das vorgeschriebene Antragsformular beziehen Sie hier über Amt24 (-> Formulare und weitere Angebote).
- Die Landesdirektion Sachsen teilt das amtliche Kennzeichen zu und stellt Ihnen einen Ausweis über das zugeteilte Kennzeichen aus.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Landesdirektion Sachsen. 13.12.2023