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Verwaltungsleistungen

Amtliches Kennzeichen für Boote und andere Kleinfahrzeuge auf Binnenschifffahrtsstraßen

Allgemeine Informationen

Antrag auf Zuteilung / Änderung eines amtlichen Kennzeichens

Sie dürfen ein deutsches Kleinfahrzeug nur führen, wenn es mit einem gültigen amtlichen oder amtlich anerkannten Kennzeichen versehen ist. Eigentümerwechsel wie auch Namens- oder Adressänderung müssen den ausstellenden Stellen unverzüglich mitgeteilt werden.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Zuteilung / Änderung eines amtlichen Kennzeichens stellen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer des Bootes beziehungsweise Kleinfahrzeugs.

  • Das vorgeschriebene Antragsformular beziehen Sie hier über Amt24 (-> Formulare und weitere Angebote).
  • Die Landesdirektion Sachsen teilt das amtliche Kennzeichen zu und stellt Ihnen einen Ausweis über das zugeteilte Kennzeichen aus.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Landesdirektion Sachsen. 13.12.2023