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Verwaltungsleistungen

Amtsblatt abbestellen

Allgemeine Informationen

Möchten Sie das Amtsblatt Ihrer Stadt oder Gemeinde nicht mehr beziehen, kündigen Sie bitte das Abonnement zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Kündigung kann schriftlich, per E-Mail oder telefonisch erfolgen.

Zuständige Stelle

Stadt- oder Gemeindeverwaltung

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Informieren Sie den Herausgeber des Amtsblatts, ab wann oder in welchem Zeitraum Sie die Ausgaben nicht mehr beziehen möchten. Soweit verfügbar, verwenden Sie bitte das Kündigungsformular.

Die Kündigung wird Ihnen schriftlich oder per E-Mail bestätigt.

Erforderliche Unterlagen

keine

Fristen

Je nach Abo können Kündigungsfristen bestehen (Angaben im Impressum des Amtsblattes oder auf Anfrage beim Herausgeber/Verlag).

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Abonnementsvertrag

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 01.03.2022