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Verwaltungsleistungen

Berufliche Bildung, Eignungsfeststellung, Begleitung, Koordinierung (ESF-JobPerspektive Sachsen)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Zuwendung für Projekte zur Umsetzung von Vorhaben der "JobPerspektive Sachsen" nach Teil II/3 M der ESF-Richtlinie "Berufliche Bildung", Nr. 01415

Gefördert werden Vorhaben, die dabei helfen Projekte der "JobPerspektive Sachsen" auf regionaler Ebene umzusetzen. Dazu sind unter anderem:

  • vorliegende Eignungen festzustellen,
  • der Qualifizierungs- und Förderbedarf der Teilnehmer zu ermitteln,
  • Qualifizierungsvorhaben vorzubereiten und zu begleiten sowie
  • koordinierende Aufgaben und Aufgaben zur Programmbegleitung und Qualitätssicherung wahrzunehmen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die übergreifende fachlich-inhaltliche Programmbegleitung, Koordinierung und Qualitätssicherung für alle oder für ausgewählte Regionen.

Für welche Ausgaben sind Zuschüsse möglich?

  • Personalausgaben je Einsatzstunde
  • Fahrtkosten
  • Aufwandsentschädigung für Teilnehmer je Anwesenheitstag
  • Verwaltungskosten

Konditionen

Form der Zuwendung
nicht rückzahlbarer Zuschuss

Höchstbetrag
bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

Höhe
Details zur Hohe der Pauschalen teilt die SAB zum gegebenen Zeitpunkt mit.

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Träger der Qualifizierungsmaßnahme (juristische Personen und Personenvereinigungen)

Verfahrensablauf

Reichen Sie bis zum Stichtag bei der SAB einen Projektvorschlag zur Unterstützung, Begleitung und Koordinierung von Vorhaben der "JobPerspektive Sachsen" ein. Die genauen inhaltlichen Anforderungen und Termine entnehmen Sie bitte der Förderkonzeption (einschließlich Anlagen) auf der Programmseite der SAB.

  • Nach Auswahl der geeigneten Vorschläge fordert die SAB die jeweiligen Projektträger zur Antragstellung auf.
  • Die Antragstellung und -bearbeitung erfolgt im elektronischen Verfahren, die benötigte Software stellt die SAB zum gegebenen Zeitpunkt zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllte Antragsformulare
  • Dokumente und Nachweise

Näheres zu den erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie den Antragsformularen und Merkblättern.

Fristen

  • Antragstellung:  vor Beginn des Vorhabens

Die genauen Fristen zur Antragstellung und -bearbeitung entnehmen Sie bitte dem Eckpunkte-Konzept (einschließlich Anlagen) auf der Programmseite der SAB.

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 01.09.2021

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