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Verwaltungsleistungen

Berufliche Bildung, Förderung der überbetrieblichen Lehrunterweisung im Handwerk beantragen (ESF) (SAB)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der überbetrieblichen Lehrunterweisung nach Teil II/2G der ESF-Richtlinie "Berufliche Bildung", Nr. 01414

Gefördert werden Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrunterweisung und Ausgaben bei notwendiger auswärtiger Unterbringung von Auszubildenden:

  • Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrunterweisung
  • Ausgaben bei notwendiger auswärtiger Unterbringung der Auszubildenden

Konditionen

Art der Förderung
Festbetrag (nicht rückzahlbarer Zuschuss)

Höhe

Pauschalen

  • für Lehrgänge: branchenabhängig bis zu EUR 46,00 je Teilnehmer/Lehrgangswoche
  • für die Unterbringung; branchenabhängig bis zu EUR 61,00 je Teilnehmer/Lehrgangswoche

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Handwerkskammern (HWK) im Freistaat Sachsen

Verfahrensablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.

  • Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier über Amt24 oder direkt über die SAB.
  • Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
  • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Fristen

  • Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens

Starten Sie mit Ihrem Vorhaben bitte erst, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid der SAB vorliegt oder deren Zustimmung zum vorzeitigen

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank. 08.03.2022

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