Berufliche Bildung, Qualifizierung Gefangener - Sozialpädagogische Projekte (ESF)
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Vorhaben zur sozialpädagogischen Unterstützung von Gefangenen bei der Integration in den Arbeitsmarkt oder in eine berufliche Bildungsadmaßnahme nach Ziffer II / 2. der ESF-Richtlinie "Qualifizierung Gefangener", Nr. 07380
Mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) werden sozialpädagogische Projekte gefördert, die den Gefangenen eine Unterstützung bei Vorbereitung der Integration in den Arbeitsmarkt oder in eine berufliche Bildungsmaßnahme bieten.
Konditionen
Art der Förderung
- Projektförderung, Anteilsfinanzierung
- nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe
bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
- Bestehenden Angebote der Sozialarbeit in den Anstalten sind von der Förderung ausgenommen.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
Geeignete Träger und Unternehmen, vorrangig mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen:
- Personenvereinigungen
- juristische Personen
Weitere Voraussetzungen
- Die Vorhaben werden vorrangig innerhalb der Justizvollzugsanstalten durchgeführt.
- Die Vorhabensdauer beträgt in der Regel drei bis zwölf Monate.
- acht bis maximal 20 Teilnehmende
Verfahrensablauf
- Bevor Sie die Förderung beantragen, sollten Sie das Beratungsangebot der SAB nutzen.
- Zur Prüfung der Förderfähigkeit Ihres Vorhabens reichen Sie vor der Antragstellung zum aktuellen Stichtag einen Vorhabensvorschlag bei der SAB ein.
- Die Antragstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg. Dazu steht im ESF-Antragsportal die Software PRANO bereit. Ein Login zur Antragstellung erhalten Sie, nachdem Sie sich angemeldet haben.
- Den im Rahmen der Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen, vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein. Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid.
Abruf der Mittel, Verwendungsnachweis, Stammblattverfahren
Alle notwendigen Unterlagen zum Abruf der Mittel und zur Abrechnung im Verwendungsnachweis sind in der Antragssoftware PRANO integriert. Die Stammblatterfassung der Daten erfolgt ebenso in dieser.
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Formulare (sowie ein Infoblatt) beziehen Sie nach Eröffnung der Antragstellung online über Amt24 (Formulare & Online-Dienste) oder über die SAB. Informationen zu weiteren Unterlagen und Nachweisen erhalten Sie dann bei der Online-Antragsstellung.
Fristen
Über die jeweiligen Fristen zur Antragstellung und Bearbeitung (Stichtagregelung) informiert die SAB aktuell im Förderportal.
Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Nach Antragseingang bei der SAB (Datum des Posteingangsstempels) können Sie auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben starten.
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Vorhaben zur beruflichen Qualifizierung von Gefangenen (ESF-Richtlinie Qualifizierung Gefangener)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE / ESF-Rahmenrichtlinie)
- Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über einen Teilnahmewettbewerb zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen von Gefangenen in den Sächsischen Justizvollzugsanstalten vom 02.06.2020
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 07.07.2020
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
(keine Ortsauswahl erforderlich)