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Verwaltungsleistungen

Berufliche Bildung, Qualifizierung von Arbeitslosen zu einem anerkannten Berufsabschluss (ESF-JobPerspektive Sachsen)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Zuwendung zur Förderung von Vorhaben der "JobPerspektive Sachsen" nach Teil II/3 J 1.1 der ESF-Richtlinie "Berufliche Bildung", Nr. 01415

Die Förderung dient der beruflichen Ausbildung arbeitsloser Menschen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss oder einer Teilqualifikation mit dem Ziel der Erwerbstätigkeit führen.

Die Vorhaben können insbesondere umfassen:

  • theoretische und praktische Qualifizierungsbestandteile
  • Praxisbestandteile in Unternehmen oder Einrichtungen am 1. Arbeitsmarkt
  • bedarfsgerechte Betreuung, Begleitung und Beratung
  • weitere Hilfen zur Unterstützung des Erwerbs eines erfolgreichen Abschlusses
  • Aktivitäten zur Vermittlung der Teilnehmer in Arbeit ergänzend zum gesetzlichen Auftrag der Arbeitsverwaltung

Für welche Ausgaben sind Zuschüsse möglich?

Pauschalen werden für folgende Ausgaben gewährt

  • Personalausgaben je Einsatzstunde
  • Fahrtkosten
  • Aufwandsentschädigung für Teilnehmer je Anwesenheitstag
  • Sachkosten je Teilnehmerstunde oder andere geeignete Bezugseinheit
  • Verwaltungskosten
  • Ausgaben zum Lebensunterhalt und Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung je Teilnehmer
  • Zuschüsse für ergänzende bedarfsgerechte Unterstützungsleistungen

Konditionen

Form der Zuwendung:
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)

Höhe:

  • bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
  • bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

Träger der Qualifizierung (juristische Personen und Personenvereinigungen)

Teilnehmer

Mit der Förderung werden arbeitslose und langzeitarbeitslose Teilnehmer mit Wohnsitz in Sachsen unterstützt, die über keinen (brauchbaren) Berufsabschluss verfügen.

Hinweis: Die Arbeitsagentur beziehungsweise der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende muss die Schulung vermittelt haben.

Verfahrensablauf

Reichen Sie bis zum Stichtag bei der SAB einen Projektvorschlag ein. Die genauen inhaltlichen Anforderungen und Termine entnehmen Sie bitte der Förderkonzeption (einschließlich Anlagen) auf der Programmseite der SAB.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Antragsunterlagen beziehen Sie zu gegebener Zeit hier über Amt24 oder direkt über das SAB-Förderportal.

Fristen

Einreichung von Projektvorschlagen: nach Aufruf

Antragstellung

Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen, maßgeblicher Zeitpunkt ist der Antragseingang bei der SAB. Starten Sie mit Ihrem Vorhaben bitte erst, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid der SAB vorliegt oder deren Zustimmung zum vorzeitigen Beginn.

Laufzeit, Beginntermine der Qualifizierungen

Die Auswahl der Bildungsdienstleister für die regionalen Pools mit der Möglichkeit, Teilnehmer aufzunehmen, erfolgt für die Qualifizierungsmaßnahmen zuzüglich der Laufzeit für die Qualifizierungsmaßnahmen.

Achtung: Derzeit sind keine weiteren Termine für dieses Programm geplant.

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 09.09.2021

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