Berufliche Bildung, Qualifizierung zum staatlich anerkannten Erzieher (ESF-JobPerspektive Sachsen)
Allgemeine Informationen
Antrag auf Zuwendung zur Förderung von Vorhaben der "JobPerspektive Sachsen" nach Teil II/3 J 1.2 der ESF-Richtlinie "Berufliche Bildung", Nr. 01415
Im letzten Jahr einer nach dem Sozialgesetzbuch III geförderten Umschulung zum staatlich anerkannte Erzieher können die Projektträger aus diesem Teil des Förderprogramms "JobPerspektive Sachsen" Zuschüsse für die Qualifizierungskosten, die Sicherung des Lebensunterhaltes sowie für die Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung der Teilnehmer beantragen.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Umschulungen zum staatlich anerkannten Erzieher / zur staatlich anerkannten Erzieherin.
Für welche Ausgaben sind Zuschüsse möglich?
Im letzten Drittel der geförderten Umschulung werden Pauschalen für folgende Ausgaben gewährt
- Personalausgaben je Einsatzstunde
- Fahrtkosten
- Aufwandsentschädigung für Teilnehmer je Anwesenheitstag
- Sachkosten je Teilnehmerstunde oder andere geeignete Bezugseinheit
- Verwaltungskosten
- Ausgaben zum Lebensunterhalt und Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung je Teilnehmer
Zuschüsse für ergänzende bedarfsgerechte Unterstützungsleistungen sind während der gesamten Umschulung möglich.
Konditionen
Form der Zuwendung
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höchstbetrag
bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Höhe
gemäß den festgelegten Pauschalsätzen
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
Träger der Qualifizierung (juristische Personen und Personenvereinigungen)
Teilnehmer
Mit der Förderung werden vorwiegend arbeitslose und langzeitarbeitslose Teilnehmer mit Wohnsitz in Sachsen unterstützt, die den Berufsabschluss "Staatlich anerkannte(r) Erzieher(in)" erlangen möchten.
Achtung! Die Arbeitsagentur beziehungsweise der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende muss die Qualifizierung vermittelt haben.
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB. Im Ergebnis einer Vorprüfung teilt Ihnen die SAB mit, ob Sie einen Förderantrag stellen können.
- Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg. Dazu steht eine Software auf dem ESF-Portal zur Antragstellung bereit. Hierfür benötigen Sie ein Login.
- Den im Rahmen der elektronischen Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie bitte auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein.
- Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid.
Auszahlung, Verwendungsnachweis
Die Auszahlung der bewilligten Mittel erfolgt auf Antrag. Außerdem muss die Verwendung der Mittel nachgewiesen werden.
Fristen
Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Nach Antragseingang bei der SAB (Datum des Posteingangsstempels) können Sie auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben starten. Weitere Fristen zur Antragstellung und Bearbeitung entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zum Förderablauf.
Achtung! Solange Sie noch keinen Bewilligungsbescheid erhalten haben, müssen Sie damit rechnen, dass Sie die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt erhalten.
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten der beruflichen Bildung und Fachkräfteentwicklung und Beschäftigungschancen (ESF-Richtlinie Berufliche Bildung)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben (EFRE/ESF-Rahmenrichtlinie)
- Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über einen Aufruf zur Auswahl von antragsberechtigten Bildungsdienstleistern für die Durchführung von Umschulungen zum/zur staatl ichen anerkannten Erzieher/-in im Rahmen der JobPerspektive Sachsen
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 01.09.2021
Weiterführende Informationen
- JobPerspektive Sachsen (J. 1.2), 3. Jahr Umschulung zum staatlich anerkannten Erzieher
- Beratung vor Ort
SAB-Förderportal - Pauschalen zu ESF-Programmen
Sächsisches Amtsblatt Nr. 1/2015 - ESF-Antragsportal
Sächsische Aufbaubank