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Verwaltungsleistungen

Berufliche Bildung, Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit bei Langzeitarbeitslosigkeit (ESF-JobPerspektive Sachsen)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Zuwendung zur Förderung von Vorhaben der "JobPerspektive Sachsen" nach Teil II/3 L der ESF-Richtlinie "Berufliche Bildung", Nr. 01415

Antragstopp für den Raum Leipzig: Für Vorhaben in der stärker entwickelte Region (SER) können Sie diese Förderung nicht mehr beantragen, die Mittel für die Förderperiode 2014 - 2020 sind ausgeschöpft.

Aus diesem Teil des Förderprogramms "JobPerspektive Sachsen" können Projektträger Kostenzuschüsse für Vorhaben beantragen, die die Beschäftigungsfähigkeit von langzeitarbeitslosen Menschen mit erheblichen Problemen verbessern und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Teilnehmer und Teilnehmerinnen weiterführende Maßnahmen beginnen können.

Für welche Ausgaben sind Zuschüsse möglich?

  • Personalausgaben je Einsatzstunde
  • Fahrtkosten
  • Aufwandsentschädigung für Teilnehmer und Teilnehmerinnen je Anwesenheitstag
  • Sachkosten je Teilnehmerstunde oder andere geeignete Bezugseinheit
  • Verwaltungskosten

Konditionen

Form der Zuwendung
nicht rückzahlbarer Zuschuss

Höhe
bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Träger der Förderangebote (juristische Personen und Personenvereinigungen)

Weitere Voraussetzungen

abhängig vom Durchführungsort

  • Landesdirektionsbezirk Leipzig einschließlich ehemaliger Landkreises Döbeln (stärker entwickelte Region)
  • Landesdirektionsbezirke Dresden und Chemnitz - im Landkreis Mittelsachsen ohne den ehemaligen Landkreis Döbeln (Übergangsregion)

Verfahrensablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB. Im Ergebnis einer Vorprüfung teilt Ihnen die SAB mit, ob Sie einen Förderantrag stellen können.

  • Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg. Dazu steht eine Software auf dem Portal zur Antragstellung bereit. Hierfür benötigen Sie ein Login.
  • Den im Rahmen der elektronischen Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie bitte auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein.
  • Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid.

Auszahlung, Verwendungsnachweis

Die Auszahlung der bewilligten Mittel erfolgt auf Antrag. Außerdem muss die Verwendung der Mittel nachgewiesen werden.

Erforderliche Unterlagen

Formulare für die Antragstellung sind in die Antragssoftware integriert, weitere Vordrucke und Merkblätter beziehen Sie online über Amt24 ("Formulare & Online-Dienste") oder über die SAB. Detaillierte Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen erhalten Sie im Verlauf des elektronischen Antragsverfahrens.

Fristen

  • Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens

Nach Antragseingang bei der SAB (Datum des Posteingangsstempels) können Sie auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben starten. Weitere Fristen zur Antragstellung und Bearbeitung entnehmen Sie dem Informationsblatt zum Förderablauf.

Achtung! Solange Sie noch keinen Bewilligungsbescheid erhalten haben, müssen Sie damit rechnen, dass Sie die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt erhalten.

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 25.10.2019

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