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Verwaltungsleistungen

Berufsfachschule, Anmeldung

Allgemeine Informationen

An der Berufsfachschule erlernen Sie einen Beruf. Der berufsübergreifende und berufsbezogene Unterricht findet an der Schule statt, Praktika und die berufspraktische Ausbildung in Einrichtungen außerhalb der Schule. Für die Aufnahme bewerben Sie sich direkt bei der Berufsfachschule.

In ausgewählten Bildungsgängen haben Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulabschluss zudem die Möglichkeit, mit dem erfolgreichen Berufsabschluss auch den mittleren Schulabschluss zu erwerben.

Hinweis: Berufsfachschulen des Freistaats Sachsen sind den Beruflichen Schulzentren (BSZ) zugeordnet. Daneben existieren auch entsprechende Schulen in freier Trägerschaft.

Ansprechstelle

Berufsfachschule Ihrer Wahl

Voraussetzungen

  • Für eine Berufsausbildung an der Berufsfachschule: in der Regel der Realschulabschluss
  • Außerdem gelten für einige Fachbereiche besondere Aufnahmevoraussetzungen, informieren Sie sich über diese in der Schulordnung über die Berufsfachschule.
  • Für einige ausgewählte Bildungsgänge ist der Hauptschulabschluss ausreichend, gegebenenfalls in Kombination mit einer im bereits erfolgreich abgeschlossenen anderen Berufsausbildung. In diesen Bildungsgängen kann bei erfolgreichem Berufsabschluss der mittlere Schulabschluss zuerkannt werden, wenn die Berufsfachschule mit einem Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 abgeschlossen wurde.

Versagung der Aufnahme

Die Aufnahme ist zu versagen, wenn die sich bewerbende Person

  • die Aufnahmevoraussetzungen für den Bildungsgang nicht erfüllt,
  • in dem Bildungsgang bereits zweimal eine Klassenstufe wiederholt hat, zweimal zur Abschlussprüfung nicht zugelassen wurde, zweimal ohne Erfolg an der Abschlussprüfung teilgenommen hat oder im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden konnte,
  • auf Grund einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat oder aus einem sonstigen personenbezogenen Grund für den abgestrebten Beruf nicht geeignet scheint.

Die Aufnahme kann versagt werden, wenn die sich bewerbende Person ihren Hauptwohnsitz nicht im Freistaat Sachsen hat und

  • ihre Aufnahme die Einrichtung einer weiteren Klasse an der Schule zur Folge hätte oder,
  • die Bewerberin oder der Bewerber durch eine Bescheinigung einer Schulaufsichtsbehörde aus dem Bundesland des Hauptwohnsitzes nicht nachweisen kann, dass dort ein gleichwertiger Bildungsgang nicht angeboten wird.

Verfahrensablauf

Für die Aufnahme bewerben Sie sich an der von Ihnen ausgewählten Berufsfachschule. Wenn Sie noch nicht volljährig sind, müssen Sie Ihre Bewerbung auch von Ihren Eltern unterschreiben lassen.

Hinweis: Diese Aufgabe muss von beiden Eltern gemeinsam wahrgenommen werden, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben.

Auswahlverfahren

  • Kann eine Schule in einem Bildungsgang nicht alle Bewerberinnen und Bewerber aufnehmen, wird für diejenigen, die die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, ein Auswahlverfahren durchgeführt.
  • Die Aufnahmeentscheidung wird Ihnen schriftlich bekannt gegeben und steht unter dem Vorbehalt, dass Sie ein eventuell noch fehlendes Zeugnis nachreichen und an der Berufsfachschule tatsächlich die entsprechenden Klassen gebildet werden.

Wenn Sie in die Berufsfachschule aufgenommen werden, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung ebenfalls schriftlich mitteilen, ob Sie den Platz in Anspruch nehmen. Nach Ablauf dieser Frist werden die nicht in Anspruch genommene Plätze im Nachrückverfahren vergeben.

Erforderliche Unterlagen

Die Aufnahme an einer Berufsfachschule setzt einen an die Schule gerichteten Aufnahmeantrag voraus.

Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen:

  • eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses, das die Aufnahmevoraussetzungen nachweist, oder soweit dieses noch nicht vorliegt, eine beglaubigte Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses,
  • ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf,
  • eine Erklärung darüber, ob der Bewerber bereits
    • zu einer Abschlussprüfung in demselben Bildungsgang zugelassen wurde,
    • an der Abschlussprüfung in demselben Bildungsgang teilgenommen hat und welche Ergebnisse dabei erzielt wurden,
  • soweit erforderlich, eine Erklärung über das Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte und
  • eine Einwilligung zur Datenverarbeitung.

Folgende Daten des Bewerbers werden verarbeitet:

  • Vor- und Familienname,
  • Geburtsdatum und -ort,
  • Geschlecht,
  • Anschrift und Telefonnummer,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Religionszugehörigkeit, sofern der Bewerber am evangelischen oder katholischen Relegionsunterricht teilnehmen möchte,
  • Art und Grad einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung oder eines festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarfs, soweit dies für die Ausbildung von Bedeutung ist,
  • die Kontaktdaten einer Person, die im Notfall zu benachrichtigen ist, sowie
  • bei Minderjährigen Name, Anschrift und Telefonnummer der Eltern.

Fristen

keine

Hinweis: Die Bewerbungsfrist für die Anmeldung an der Berufsfachschule legen die Schulleitungen selbst fest. Erfragen Sie deshalb die genauen Daten für das Anmeldeverfahren direkt an der jeweiligen Berufsfachschule.

Kosten (Gebühren)

keine

Hinweis: Über die Kosten einer Ausbildung an einer Schule in freier Trägerschaft informieren Sie sich an der betreffenden Schule.

Rechtsgrundlage

Besondere Aufnahmevoraussetzungen

  • §§ 45 bis 51 BFSO - Berufsfachschule für medizinische Dokumentation
  • §§ 52 bis 61BFSO - Berufsfachschule für Pflegehilfe
  • §§ 62 bis 71BFSO - Berufsfachschule für Sozialwesen
  • §§ 104 und 105 BFSO - Berufsfachschule für Musikinstrumentenbau
  • §§ 106 und 107 BFSO - Berufsfachschule für das Uhrmacherhandwerk

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 30.01.2024