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Verwaltungsleistungen

Beschwerde über Spammails (gewerblich)

Allgemeine Informationen

Werden Ihrem Unternehmen unerwünschte elektronische Werbemitteilungen, so genannte Spammails, zugeschickt, haben Sie die Möglichkeit dagegen vorzugehen. Diese Werbemails stellen in der Regel einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Einen "Unterlassungsanspruch" können Sie entweder persönlich gegen den Versender durchsetzen oder sich an einen Verband wenden, der Beschwerden über Spammails entgegennimmt.

Spammails verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Den Unterlassungsanspruch können Sie oder jedes andere betroffene Unternehmen und jeder rechtsfähige Verband zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen geltend machen.

Ansprechstelle

Voraussetzungen

Ihr Unternehmen erhält unaufgefordert werbliche E-Mails.

Verfahrensablauf

E-Mail an die Internet-Beschwerdestelle

E-Mail an die Wettbewerbszentrale:

Nachdem die Beschwerde bei der Beschwerdestelle der Wettbewerbszentrale eingegangen ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung. Sie werden aufgefordert, die betreffende Spammail nebst Kopfzeile (Header) an die Beschwerdestelle zu senden.

Erforderliche Unterlagen

Spammail mit Kopfzeile (Originalheader)

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

eco-Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V. 13.01.2015

Weitere Informationen

  • Spam
    Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)