Bildungsempfehlung
Allgemeine Informationen
Die Schüler* der Klassenstufe vier erhalten zum Ende des ersten Schulhalbjahres eine Bildungsempfehlung. Die Grundschule berät die Eltern über geeignete Schulart. Die Bildungsempfehlung hat einen orientierenden Charakter. Die letzte Entscheidung über den weiteren Bildungsweg des Kindes treffen die Eltern.
Ansprechstelle
Die Schule, an dem Ihr Kind angemeldet ist. Ansprechpartner ist der Klassenlehrer.
- Allgemeinbildende Schulen im Freistaat Sachsen
Sächsische Schuldatenbank
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion
Verfahrensablauf
Die Bildungsempfehlung erhalten die Schüler der Klassenstufe vier automatisch.
Erforderliche Unterlagen
keine
Fristen
- Bildungsempfehlung: regulär zum Abschluss des ersten Halbjahres der Klassenstufe vier
- Bildungsempfehlung für das Gymnasium: falls die erforderlichen Leistungen später erreicht werden auch am Ende der Klassenstufe vier
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
- § 24 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Grundschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Grundschulen - SOGS) - Bildungsempfehlung
- § 34 Abs. 1 bis 3 Sächsisches Schulgesetz (SächsSchulG) - Wahl des Bildungsweges
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 28.06.2024
Weitere Informationen
Voraussetzungen
Eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt,
- wenn Schüler in der Halbjahresinformation oder am Ende des Schuljahres in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht einen Notendurchschnitt von 2.0 oder besser erreicht haben und
- keines dieser Fächer mit der Note "ausreichend" oder schlechter benotet wurde.
Auch sollten das Lern- und Arbeitsverhalten, die schulischen Leistungen und die bisherige Entwicklung der Schüler erwarten lassen, dass sie den Anforderungen des Gymnasiums voraussichtlich gerecht werden können.