Bildungsgutschein beantragen
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur beruflichen Weiterbildung nach § 81 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)
Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die Bundesagentur für Arbeit Kosten einer beruflichen Weiterbildung für Sie übernimmt. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, kann Ihnen die Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein ausstellen.
Die Entscheidung zur Förderung ist im Rahmen der pflichtgemäßen Ermessensausübung zu treffen. Sie haben daher keinen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein.
Einzulösen ist der Bildungsgutschein bei einer Bildungseinrichtung, einem für die Weiterbildungsförderung geprüften und zugelassenen Träger Ihrer Wahl. Sie können hier an einer (ebenfalls zugelassenen) Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen, auf die die Konditionen des Bildungsgutscheines passen.
Der Bildungsgutschein weist unter anderem aus:
- Bildungsziel,
- zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer,
- Qualifizierungsschwerpunkte,
- regionaler Geltungsbereich,
- Gültigkeitsdauer, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden und die Teilnahme begonnen haben muss.
Der Bildungsgutschein gilt grundsätzlich an Ihrem Wohnort sowie an Orten, die Sie täglich von zu Hause aus erreichen können (Tagespendelbereich). Mit dem Aushändigen des Bildungsgutscheins sichert die Agentur für Arbeit Ihnen zu, dass sie auch die notwendigen Fahrkosten übernimmt.
Hinweis: Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, können Sie grundsätzlich ebenfalls einen Bildungsgutschein bei dem Träger der Grundsicherung (Jobcenter / Optionskommune) beantragen. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch auch hier nicht.
Voraussetzungen
Als Antragstellender* müssen Sie in der Regel drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Ansonsten kommt gegebenenfalls vorrangig eine berufliche Erstausbildung in Betracht.
Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss außerdem eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein. Beginnen Sie also keine Weiterbildung, ohne vorher mit Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler darüber gesprochen zu haben.
Weitere Bedingungen
- Die Weiterbildung ist notwendig, um die Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Die Notwendigkeit kann außerdem wegen fehlenden Berufsabschlusses gegeben sein.
- Die Agentur für Arbeit hat bei Ihnen eine Weiterbildung als die "einzig zielführende Maßnahme" festgelegt.
- Die Agentur für Arbeit hält es für wahrscheinlich, dass Sie mit Erreichen des (festgelegten) Bildungszieles in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können.
- Sie können nachweisen, dass Sie in erheblichem Umfang Eigeninitiativen gezeigt haben, um die Arbeitslosigkeit zu beenden.
- Die Bildungsmaßnahme und der Bildungsträger müssen zugelassen sein. Bitte achten Sie darauf, dass der Kurs und der Anbieter der Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung zugelassen sind und dass Sie mit dem Kurs Ihr festgelegtes Bildungsziel erreichen können.
Hinweis: Wenn nach Ansicht Ihres Arbeitsvermittlers die Arbeitslosigkeit auch ohne Weiterbildung beendet werden kann oder es andere erfolgreichere Instrumente gibt, erhalten Sie keinen Bildungsgutschein.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - d. Red.
Verfahrensablauf
- Ihr Arbeitsvermittler prüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.
- Ist dies der Fall, wird Ihnen - üblicherweise während eines Beratungsgespräches - ein Bildungsgutschein ausgestellt.
Standortbestimmung
- Bei der Standortbestimmung wird festgestellt, wo Sie in Bezug auf Ihre Integrationschancen in den Arbeitsmarkt stehen und welche Probleme es bei der Vermittlung gegebenenfalls gibt.
- Es wird auch geprüft, ob und welche zusätzlichen Qualifikationen nötig sind, damit Sie eine dauerhafte Beschäftigung finden.
- Bei der Agentur für Arbeit wählen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitsvermittler Bildungsziel und -dauer aus, was auf dem Bildungsgutschein vermerkt wird.
Einlösen des Bildungsgutscheines
Den Bildungsgutschein können Sie innerhalb der Gültigkeitsfrist für die Teilnahme an einer zugelassenen Maßnahme einlösen, die das vermerkte Bildungsziel verfolgt. Die Wahl des Kurses und des Trägers liegt bei Ihnen.
Tipp: Informieren Sie sich über zugelassene Maßnahmen in der Aus- und Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit.
Weiterer Ablauf
- Der Bildungsträger bestätigt auf dem Bildungsgutschein Ihre Aufnahme in den Kurs und informiert die Agentur für Arbeit darüber.
- Die Agentur für Arbeit überprüft dann, ob der von Ihnen ausgewählte Kurs mit den Inhalten des Bildungsgutscheins übereinstimmt und ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Kurs-Teilnahme
- Krankheitszeiten während der Weiterbildung müssen Sie sowohl der Agentur für Arbeit als auch dem Bildungsträger mitteilen.
- Sollte Ihnen die Agentur für Arbeit während des Kurses Vermittlungsangebote antragen, müssen Sie diese wahrnehmen - die Vermittlung einer Arbeitsstelle hat höchste Priorität.
Aktivitäten gegen Ende und im Anschluss an die Weiterbildung
- Beginnen Sie mit intensiven Bewerbungsaktivitäten noch während oder gegen Ende der Weiterbildung, um die neu erlernten Kenntnisse schnell in die Praxis umsetzen zu können.
- In der Regel findet kurz vor oder spätestens nach Beendigung der Weiterbildung ein Gespräch mit Ihrem Arbeitsvermittler statt, um die weiteren Schritte festzulegen.
Fristen
- Gültigkeit: bis zu drei Monate
- unter Umständen Verkürzung auf ein Monat
Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraums nicht mit Ihrer Weiterbildung beginnen, verfällt der Gutschein. Die Agentur für Arbeit kann Ihnen dann einen neuen ausstellen, sofern die Voraussetzungen weiterhin gegeben sind.
Wichtig: Die geplante Bildungsmaßnahme muss während der Geltungsdauer des Gutscheines beginnen.
Kosten (Gebühren)
- keine
Fahrkosten sowie die weiteren im Zusammenhang mit der Weiterbildungsteilnahme entstehenden notwendigen Kosten werden Ihnen erstattet. Den Erstattungsantrag erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit.
Reichen Sie die Formulare bitte rechtzeitig vor Beginn Ihres Kurses bei der Arbeitsagentur ein.
Rechtsgrundlage
- § 16 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) - Arbeitslosigkeit
- § 17 SGB III - Von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer
- §§ 81 ff. SGB III - Förderung der beruflichen Weiterbildung
- § 16 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) - Leistungen zur Eingliederung
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24 (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales). 19.07.2021
Zuständige Stelle
Bundesagentur für Arbeit
Weiterführende Informationen
- KursNet
- Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
- Finanzielle Hilfen
Bundesagentur für Arbeit
Erforderliche Unterlagen
- Lebenslauf
- Zeugnisse