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Verwaltungsleistungen

Bootszeugnis zur Vermietung von Sportbooten

Allgemeine Informationen

Ein Sportboot darf nur vermietet werden, wenn es dafür technisch zugelassen ist. Die technische Zulassung wird auf Antrag von der Landesdirektion Sachsen (Schifffahrtsbehörde) durch das Bootszeugnis erteilt.

Jede bauliche oder sonstige Veränderung des Sportbootes, die dessen Fahrtauglichkeit beeinflussen kann, muss das verleihende Unternehmen unverzüglich der Landesdirektion Sachsen mitteilen. Solcherlei Veränderungen werden durch die Schifffahrtsbehörde im Bootszeugnis eingetragen, wenn das Unternehmen nachgewiesen hat, dass das Sportboot weiterhin fahrtauglich ist.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Landesdirektion Sachsen. 13.12.2023