Datenschutzbeschwerde beim Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz einreichen
Allgemeine Informationen
Sie haben bemerkt, dass der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR), eine der MDR-Tochtergesellschaften oder der Beitragsservice Ihre Daten nicht sorgsam verwalten oder Ihre Daten ohne Ihr Wissen weiterleiten? Oder Sie erhalten keinen Einblick in die über Sie gespeicherten Daten? In solchen Fällen haben Sie das Recht, eine Datenschutzbeschwerde einzureichen.
Voraussetzungen
Verletzung der Bürgerrechte.
Verfahrensablauf
- Reichen Sie Ihre Beschwerde schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch beim zuständigen Datenschutzbeauftragten ein.
- Schildern Sie in Ihrer Beschwerde den Sachverhalt.
- Nennen Sie die vermeintlich verantwortliche Stelle.
- Die Datenschutzkontrolle geht Ihrer Beschwerde nach, klärt den Sachverhalt auf und beanstandet gegebenenfalls datenschutzrechtliche Verstöße.
- Das Ergebnis der Überprüfung wird Ihnen mitgeteilt.
Hinweis: Eine unmittelbare Wirkung auf Ihre Rechte und Pflichten oder die der Daten verarbeitenden Stelle hat die Mitteilung der Datenschutzkontrolle nicht. Die gesetzlichen Bestimmungen geben der Datenschutzkontrolle keine beziehungsweise so gut wie keine Kassations-, Regelungs- oder Anordnungskompetenzen. Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften können jedoch zur Einleitung von Straf- oder Bußgeldverfahren führen.
Erforderliche Unterlagen
Unterlagen, die der Datenschutzkontrolle die Überprüfung erleichtern oder den behaupteten Datenschutzverstoß belegen (empfohlen)
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
- § 42 Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (StVMDR) - Beauftragter für den Datenschutz in der Rundfunkanstalt
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei unter Beteiligung der Sächsischen Datenschutzbeauftragten. 11.01.2022
Weiterführende Informationen
- Datenschutzerklärung und Kontaktdaten des MDR-Datenschutzbeauftragten
MItteldeutscher Rundfunk
Fristen
keine