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Verwaltungsleistungen

ERP-Innovationsprogramm (KfW)

Allgemeine Informationen

Fremd- und Nachrangkapital zur Finanzierung von Innovationen bei etablierten mittelständischen Unternehmen, KfW-Programme Nr. 180, 181, 184 / 190, 191, 194

Mit dem ERP-Innovationsprogramm fördert die KfW Investitionen zur Neu- und Weiterentwicklung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen in Deutschland.

Dabei müssen Ihre Vorhaben nicht zwingend hochgradig oder technologisch herausragend sein. Das Vorhaben muss lediglich mit eigenem Personal durchgeführt werden oder ein wesentlicher Beitrag geleistet werden.

Sie haben dabei die Wahl zwischen einer Fianzierung als klassischer Kredit oder einer reinen Framedkapitalfinanzierung.

Was wird gefördert?

  • Kosten für Personal, Material, Dienstreisen und EDV
  • Investitionskosten
  • Gemeinkosten
  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung
  • Forschungs- und Entwicklungsaufträge

Konditionen

Art der Förderung
klassischer Kredit (Fremdkapitaltranche) mit oder ohne Nachrangdarlehen

Höhe
bis zu EUR 5 Millionen je Vorhaben

Auszahlung
100 %

Laufzeit

  • mindestens vier Jahre
  • maximal zehn Jahre

Tilgung

  • tilgungsfreie Anlaufjahre
    • Fremdkapital: bis zu zwei Jahre
    • Nachrangdarlehen: bis zu sieben Jahre
  • danach gleich hohe, vierteljährliche Raten

Zinssatz

  • wird individuell am Tag des Vertragsschlusses festgelgt
  • fester Zinssatz für die gesamte Laufzeit

Sicherheiten

  • Fremdkapitaldarlehen: bankübliche
  • Nachrangdarlehen: keine

Hinweise:

  • Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
  • Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Unternehmen und Freiberufler, die seit mindestens zwei Jahre am Markt sind
  • Freiberufler

Weitere Voraussetzungen

  • maximaler Gruppenumsatz: EUR 500 Millionen
  • Unternehmen müssen mehrheitlich in Privatbesitz sein

Ausgeschlossen von der Förderung

  • Treuhandkonstruktionen
  • In-sich-Geschäfte

Verfahrensablauf

  • Lassen Sie sich vor Beginn Ihres Vorhabens von Ihrer Hausbank beraten, ob diese Förderung zu Ihrem Vorhaben passt.
  • Ist dies der Fall, reicht Ihre Hausbank den Kreditantrag bei der KfW ein.
  • Wird die Förderung bewilligt, können Sie die Mittel über Ihre Hausbank abrufen.

Erforderliche Unterlagen

Informieren Sie sich im KfW-Portal über die nötigen Antragsvordrucke, Nachweise und Unterlagen.

Fristen

Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens

Kosten (Gebühren)

  • Antragstellung: keine
  • Kreditzinsen

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe. 09.09.2021

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