Inhalt

Verwaltungsleistungen

Einheitliche Behördennummer 115

Allgemeine Informationen

Über die Telefonnummer 115 erhalten Sie Antworten zu den häufigsten Behördenanliegen. Dabei ist es egal, welche Behörde, Verwaltungsebene oder Zuständigkeit betroffen ist.

Ziel der 115 ist es, Ihre Fragen beim ersten Kontakt zu beantworten. Ist dies nicht möglich, erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden während der Servicezeiten eine Rückmeldung, je nach Wunsch per E-Mail, Fax oder Rückruf. Dies garantiert Ihnen das 115-Serviceversprechen.

Für gehörlose und hörbehinderte Menschen ist die 115 über ein Gebärdentelefon erreichbar.

Ansprechstelle:

Telefon: 115
Schreibtelefon: +49 30 188080-805
Gebärdensprachtelefon: 115@gebaerdentelefon.d115.de

Sprechzeiten:

Mo 08.00 - 18:00 Uhr
Di 08.00 - 18:00 Uhr
Mi 08.00 - 18:00 Uhr
Do 08:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 18:00 Uhr

Kosten (Gebühren)

in der Regel Festnetztarif (in vielen Flatrates enthalten)

Hinweise (Besonderheiten)

Die 115 ist eine allgemeine Auskunft zu Leistungen der Verwaltung. Auskünfte zu laufenden Verwaltungsverfahren oder rechtliche Beratung sind nicht möglich. Über die Teilnahme entscheidet jede Behörde selbst.

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24 (Quelle: Bundesministerium des Innern, Geschäfts- und Koordinierungsstelle 115). 09.09.2021

Weitere Informationen

Verfahrensablauf

 

Erforderliche Unterlagen

 

Fristen

 

Bearbeitungsdauer

Anfragen werden regelmäßig sofort beantwortet. Ist dies nicht möglich, erfolgt eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden während der Servicezeiten.

Rechtsgrundlage