Inhalt

Verwaltungsleistungen

Existenzgründer und junge Unternehmen, Mikrodarlehen beantragen (SAB)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung eines zinsgünstigen Darlehens zur Unternehmensgründung (RL Mikrodarlehen), Nr. 07360

Sie möchten mit der Gründung eines Kleinstunternehmens eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen oder festigen? Dann können Sie mit einem Mikrodarlehen finanzielle Unterstützung für Investitionen und Betriebsmittel erhalten.

Vor der Geschäftsaufnahme, während einer dreijährigen Existenzgründungsphase und in den ersten fünf Jahren nach der Gründung haben Sie die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen über maximal EUR 20.000 direkt bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zu beantragen. Voraussetzung: Für Ihr Vorhaben bringen Sie einen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent selbst auf (auch als Eigenleistungen und Sacheinlagen möglich).

Für die Rückzahlung bleiben Ihnen bis zu sechs Jahre Zeit, die Tilgung beginnt spätestens im zweiten Jahr nach Darlehensabschluss.

Die Mittel für das Darlehen stammen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und vom Freistaat Sachsen.

Konditionen

Art der Förderung

  • zweckgebundenes, verzinsliches Darlehen (Anteilsfinanzierung)

Höhe

  • je Vorhaben bis maximal EUR 20.000
  • Eigenanteil des Darlehensnehmers* bezogen auf das geplante Gesamtvorhaben: mindestens 20 Prozent. (Der Eigenanteil kann aus finanziellen Eigenmitteln, Eigenleistungen bei Baumaßnahmen, neu einzubringende Sacheinlagen sowie allen nicht öffentlichen, beihilfefreien Finanzierungsmitteln bestehen.)

Laufzeit

  • bis zu sechs Jahre, davon sechs oder zwölf tilgungsfreie Monate möglich

Zinssatz

Informationen zu Konditionen, Zinsbindung und Verzinsung erhalten Sie im Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB).

Risiko

  • persönliche Haftung
  • bei Antragstellung durch mehrere Gesellschafter gesamtschuldnerische Haftung

Abruf

  • innerhalb der ersten sechs Wochen nach Vertragsabschluss

Auszahlung

  • 100 Prozent, allgemein in einer Summe

Tilgung

  • monatlich in festen Raten
  • vorzeitige Tilgung zu den Fälligkeitsterminen möglich (vollständig oder teilweise), keine Vorfälligkeitsentschädigung

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweise:

  • Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen zur Finanzierung derselben Ausgaben ist nicht möglich.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Existenzgründer (natürliche Personen) mit einem Kleinstunternehmen sowie junge Unternehmen bei

  • (erneuter) Unternehmensgründung oder (erneuter) Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ("Zweite Chance")
  • Übernahme eines Betriebes im Wege der Unternehmensnachfolge
  • Erwerb einer tätigen Beteiligung (Anteilserwerb am Gesellschaftskapital von mehr als 25 Prozent)
  • Festigung eines Unternehmens

Hinweis: Wenn Sie als Existenzgründer geschäftsführender Gesellschafter eines Kleinstunternehmens sind, soll Ihr Anteil am Gesellschaftskapital mindestens zehn Prozent betragen.

Weitere Voraussetzungen

  • Existenzgründung im Freistaat Sachsen
  • Antragsteller erfüllt die Schwellenwerte für Kleinstunternehmen
  • tragfähiges Unternehmenskonzept
  • Existenzgründung mit einem Kleinstunternehmen als Haupterwerbsquelle
  • Nachweis notwendiger Kenntnisse und Fähigkeiten (fachlich und kaufmännisch) für die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit
  • positive beziehungsweise befürwortende Beurteilung durch eine fachkundige Stelle

Nicht gefördert werden

  • Antragstellende, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
  • Antragstellende, die eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung (AO) abgegeben haben
  • Unternehmen in Schwierigkeiten entsprechend der Leitlinien der EU
  • Unternehmen, die nicht Kleinstunternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Kommission sind.

Von der Förderung ausgeschlossene Tätigkeiten und Bereiche

  • Primärerzeugung entsprechend Anhang - AEUV
  • Verarbeitung und Vermarktung entsprechend der Verordnung VO (EU) Nr. 1407/2013 (de-minimis Verordnung)
  • exportbezogene Tätigkeiten sowie geförderte Tätigkeiten, durch die heimische Erzeugnisse gegenüber Importwaren begünstigt werden
  • bestimmte Sektoren und Branchen:
    • Fahrzeugerwerb im Straßengüterverkehr
    • Rechts- und Patentanwälte, Notare, Makler, Wirtschafts- und Buchprüfer sowie sonstige rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe
    • Handelsvertreter, Vertriebsbeauftragte
    • Finanz- und Immobiliendienstleister
    • Autohäuser, Autohandel, Tankstellen
    • Hausmeisterservice

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr kann eine Ausnahme vom Förderausschluss zulassen, wenn für bestimmte Branchensegmente oder Geschäftskonzepte ein überdurchschnittlicher Zuwachs an Umsatz und Beschäftigung erwartet werden kann.

Verfahrensablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.

  • Erstellen Sie für Ihr Vorhaben ein Unternehmenskonzept. Verwenden Sie dafür den vorgesehen Vordruck, ansonsten muss Konzept den dort enthaltenen Mindestanforderungen entsprechen.
  • Zum Unternehmenskonzept benötigen Sie eine fachkundige Stellungnahme. Wenden Sie sich dazu an:
    • die zuständige Industrie- und Handelskammer
    • die Handwerkskammer
    • die berufsständische Kammer oder
    • den Fachverband für die Branche, in der die Gründung erfolgen soll
  • Gibt Ihnen die fachkundige Stelle ein positives Signal, können Sie Ihren Förderantrag direkt bei der SAB einreichen.
  • Sie haben die Wahl zwischen der elektronischen Antragstellung oder der Antragstellung über das Herunterladen des Antragsformulars. Inhaltlich unterscheiden sich die beiden möglichen Antragsverfahren nicht.

Erforderliche Unterlagen

  • Dokumente und Nachweise

Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck.

Fristen

  • Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens

Erst ab Antragstellung (Datum Posteingang bei der SAB) können Sie mit Ihrem Vorhaben starten. Sie erhalten dazu ein Schreiben, welches Ihnen den Eingang Ihres Antrages bestätigt. Bis zur Entscheidung über Ihren Förderantrag beginnen Sie auf eigenes Risiko.

Achtung! Als Beginn gilt beispielsweise bereits der Abschluss von Kaufverträgen oder die Auftragsvergabe.

Kosten (Gebühren)

  • Antragstellung: keine
  • neben den Darlehenszinsen können laut Darlehensvertrag und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gegebenenfalls weitere Kosten anfallen

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 12.01.2023

Weitere Informationen