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Verwaltungsleistungen

Förderkredit "Energie vom Land" beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens der Rentenbank zur Investition in die Nutzung erneuerbarer Energie Nr. 255/ 256

Die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) fördert mit diesem Programm Investitionen in die Nutzung erneuerbarer Energien. Im Vordergrund steht insbesondere die energetische Verwertung von nachwachsenden Rohstoffen aus der Land- und Forstwirtschaft sowie Energieerzeugung aus Wind und Sonne.

Hinweis: Die Darlehen aus diesem Programm sind nach der Verordnung (EU) Nr. 651/20141, Artikel 17 freigestellt und können Beihilfen enthalten.

Was wird finanziert?

Zu den LR-Top Konditionen werden gefördert (Nr. 255):

  • Investitionen zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Bioenergie. Das sind zum Beispiel Biogasanlagen, Biomasseheizkraftwerke, Holzvergasungsanlagen, Anlagen zur Erzeugung biogener Kraftstoffe oder Nahwärmenetze zur Verteilung erneuerbar erzeugter Wärme.
  • Investitionen von Unternehmern der Agrar- und Ernährungswirtschaft einschließlich Landwirten in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung von erneuerbaren Energien. Das schließt entsprechende Investitionen von Unternehmen ein, deren Geschäftsanteile zu mindestens 50 Prozent von vorgenannten Unternehmern gehalten werden.
  • Investitionen in Fotovoltaikanlagen auf agrarwirtschaftlich oder ehemals agrarwirtschaftlich genutzten Gebäuden.
  • Investitionen von Wasserkraftwerksbetreibern in Wanderhilfen für Fische (Fischtreppen).

Zu den LR-Basis Konditionen werden gefördert (Nr. 256):

  • Investitionen in »Bürger- und Bauernwindparks«. Das sind Unternehmen, deren Gesellschaftsanteile mehrheitlich von Bürgern, Unternehmen und Grundstückseigentümern vor Ort gehalten werden. Der Vertrieb der Gesellschaftsanteile erfolgt typischerweise über ein regional offenes Beteiligungsverfahren, das es Bürgern und Grundstückseignern vor Ort ermöglicht, Kapitalanteile am Windpark zu erwerben.

Konditionen

Die vorgenannten Investitionen müssen der Errichtung einer neuen Betriebsstätte, der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, der Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte oder einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte dienen.

Art der Förderung
zinsgünstiges Darlehen

Höhe
bis zu EUR 10 Millionen je Endkreditnehmer und Jahr. Der maximal zulässige Darlehensbetrag je Kreditnehmer kann durch EU-rechtliche Vorschriften begrenzt sein.

Finanzierungsanteil
bis zu 100 % der förderfähigen Investitionssumme

Auszahlung
100 %

Laufzeit
4 bis 30 Jahre

Tilgung

Es werden verschiedene Rückzahlungsrhythmen angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Hausbank oder der Rentenbank. Das erste Jahr ist immer tilgungsfrei; bis zu drei tilgungsfreie Anlaufjahre können vereinbart werden.

Zinsbindung
bis maximal 10 Jahre

Sicherheiten
bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.

Leasing-Finanzierungen

Für das Leasing von Maschinen und technischen Anlagen wird ebenfalls eine zinsgünstige Refinanzierung angeboten.

Ansprechstelle

Kreditinstitut (Hausbank)

Voraussetzungen

Antragsberechtigte: Es werden Unternehmen der Energieproduktion unabhängig von der gewählten Rechtsform gefördert. Die Betriebe müssen "kleine und mittlere Unternehmen" (KMU) im Sinne der Definition sein.

Verfahrensablauf

Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die von Ihnen gewählte Hausbank. Dort stellen Sie vor Beginn des Vorhabens den Antrag.

  • Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von den Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleiten.
  • Nutzen Sie auch das Beratungsangebot der Rentenbank.
  • Die Antragstellung erfolgt bei Ihrer Hausbank.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen Ihre Hausbank mit.

Fristen

  • Beantragung: vor Beginn Ihres Vorhabens
  • Programm-Laufzeit: bis längstens 30.06.2024

Kosten (Gebühren)

  • Kreditzinsen
  • Bearbeitungsgebühr
    • Darlehenssumme <= EUR 125.000: bis zu ein Prozent
    • Darlehenssumme > EUR 125.000: max. EUR 1.250

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Landwirtschaftliche Rentenbank. 09.03.2022

Zuständige Stelle

Landwirtschaftliche Rentenbank

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